Chiemgau: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Image:Chiemgau 1200.jpg|thumbnail|Bedeutende Adelsgeschlechter im Chiemgau und im nördlichen [[Salzburggau]] um 1200]]
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Der Name Chiemgau ist erstmals in der [[Salzburger Güterverzeichnisse|Notitia Arnonis]] (788-790) als ''pago Chimingaoe'' erwähnt. Die Gebietsbezeichnung geht auf das Dorf Chieming zurück, dessen Name von dem Personennamen Chiemo abgeleitet ist und das auch dem Chiemsee seinen Namen gab.  
Der Name Chiemgau ist erstmals in der [[Salzburger Güterverzeichnisse|Notitia Arnonis]] (788-790) als ''pago Chimingaoe'' erwähnt. Die Gebietsbezeichnung geht auf das Dorf Chieming zurück, dessen Name von dem Personennamen Chiemo abgeleitet ist und das auch dem Chiemsee seinen Namen gab.  
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Seit dem 8. Jahrhundert verfügte die Salzburger Kirche im Chiemgau über viel Streubesitz. Die Erzbischöfe versuchten, Grafschaften und Gerichte in diesem Gebiet zu erwerben, um damit die Herrschaft über den gesamten Chiemgau zu erlangen.  
Seit dem 8. Jahrhundert verfügte die Salzburger Kirche im Chiemgau über viel Streubesitz. Die Erzbischöfe versuchten, Grafschaften und Gerichte in diesem Gebiet zu erwerben, um damit die Herrschaft über den gesamten Chiemgau zu erlangen.  
Zunächst aber sicherten sie sich die Herrschaft über den Salzburggau: Nachdem 1229 die Grafen von Lebenau im unteren (nördlichen) Salzburggau ausgestorben waren, konnte der Salzburger Erzbischof Eberhard II. deren Grafschaft größtenteils für sich gewinnen. Den Erwerb der Grafschaft Lebenau sicherte der Salzburger Erzbischof 1245 im ersten Vertrag von Erharting (mit dem bayerischen Herzog) rechtlich ab. Als Gegenleistung musste er auf die Erwerbung der Lehen des Pfalzgrafen Rapoto von Ortenburg, des Grafen Konrad von Wasserburg und der Grafen von Falkenstein um den Chiemsee verzichten. Damit gab er sein ursprüngliches Ziel auf, seine Herrschaft über den Chiemgau bis an den Inn auszudehnen. Der Chiemgau mit Traunstein fiel an die Wittelsbacher. Im zweiten Vertrag von Erharting (1275) erkannte der bayerische Herzog die Westgrenze des Salzburger Herrschaftsgebiets weitgehend an. Diese Grenze bestand im Wesentlichen bis 1810, als das Land Salzburg an Bayern fiel.
Zunächst aber sicherten sie sich die Herrschaft über den [[Salzburggau]]: Nachdem 1229 die Grafen von Lebenau im unteren (nördlichen) Salzburggau ausgestorben waren, konnte der Salzburger Erzbischof Eberhard II. deren Grafschaft größtenteils für sich gewinnen. Den Erwerb der Grafschaft Lebenau sicherte der Salzburger Erzbischof 1245 im ersten Vertrag von Erharting (mit dem bayerischen Herzog) rechtlich ab. Als Gegenleistung musste er auf die Erwerbung der Lehen des Pfalzgrafen Rapoto von Ortenburg, des Grafen Konrad von Wasserburg und der Grafen von Falkenstein um den Chiemsee verzichten. Damit gab er sein ursprüngliches Ziel auf, seine Herrschaft über den Chiemgau bis an den Inn auszudehnen. Der Chiemgau mit Traunstein fiel an die Wittelsbacher. Im zweiten Vertrag von Erharting (1275) erkannte der bayerische Herzog die Westgrenze des Salzburger Herrschaftsgebiets weitgehend an. Diese Grenze bestand im Wesentlichen bis 1810, als das Land Salzburg an Bayern fiel.


Die Erzdiözese Salzburg umfasste auch das Gebiet östlich des Inn im heutigen Bayern.  Das waren der Chiemgau, der Rupertiwinkel und das Landgericht Reichenhall. Von 1816 bis 1822 wurden die Diözesangrenzen an die Staatsgrenzen angeglichen. Das bayerische Gebiet fiel nun in die Zuständigkeit des Erzbistums München und Freising.
Die Erzdiözese Salzburg umfasste auch das Gebiet östlich des Inn im heutigen Bayern.  Das waren der Chiemgau, der Rupertiwinkel und das Landgericht Reichenhall. Von 1816 bis 1822 wurden die Diözesangrenzen an die Staatsgrenzen angeglichen. Das bayerische Gebiet fiel nun in die Zuständigkeit des Erzbistums München und Freising.