Chiemgau: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit dem 8. Jahrhundert verfügte die Salzburger Kirche im Chiemgau über Streubesitz in 20 Orten, dazu über neun bischöfliche Eigenkirchen. Die Erzbischöfe versuchten, Grafschaften und Gerichte in diesem Gebiet zu erwerben, um damit die Herrschaft über den gesamten Chiemgau zu erlangen.  
Seit dem 8. Jahrhundert verfügte die Salzburger Kirche im Chiemgau über Streubesitz in 20 Orten, dazu über neun bischöfliche Eigenkirchen. Die Erzbischöfe versuchten, Grafschaften und Gerichte in diesem Gebiet zu erwerben, um damit die Herrschaft über den gesamten Chiemgau zu erlangen.  
Zunächst aber sicherten sie sich die Herrschaft über den [[Salzburggau]]: Nachdem 1229 die Grafen von Lebenau im unteren (nördlichen) Salzburggau ausgestorben waren, konnte der Salzburger Erzbischof Eberhard II. deren Grafschaft größtenteils für sich gewinnen. Den Erwerb der Grafschaft Lebenau sicherte der Salzburger Erzbischof 1245 im ersten Vertrag von Erharting (mit dem bayerischen Herzog) rechtlich ab. Als Gegenleistung musste er auf die Erwerbung der Lehen des Pfalzgrafen Rapoto von Ortenburg, des Grafen Konrad von Wasserburg und der Grafen von Falkenstein um den Chiemsee verzichten. Damit gab er sein ursprüngliches Ziel auf, seine Herrschaft über den Chiemgau bis an den Inn auszudehnen. Der Chiemgau mit Traunstein fiel an die Wittelsbacher. Im zweiten Vertrag von Erharting (1275) erkannte der bayerische Herzog die Westgrenze des Salzburger Herrschaftsgebiets weitgehend an. Diese Grenze bestand im Wesentlichen bis 1810, als das Land Salzburg an Bayern fiel.
Zunächst aber sicherten sie sich die Herrschaft über den [[Salzburggau]]: Nachdem 1229 die Grafen von Lebenau im unteren (nördlichen) Salzburggau ausgestorben waren, konnte der Salzburger Erzbischof Eberhard II. deren Grafschaft größtenteils für sich gewinnen. Den Erwerb der Grafschaft Lebenau sicherte der Salzburger Erzbischof 1245 im ersten Vertrag von Erharting (mit dem bayerischen Herzog) rechtlich ab. Als Gegenleistung musste er auf die Erwerbung der Lehen des Pfalzgrafen Rapoto von Ortenburg, des Grafen Konrad von Wasserburg und der Grafen von Falkenstein um den Chiemsee verzichten. Damit gab er sein ursprüngliches Ziel auf, seine Herrschaft über den Chiemgau bis an den Inn auszudehnen. Der Chiemgau mit Traunstein fiel an die Wittelsbacher. Im zweiten Vertrag von Erharting (1275) erkannte der bayerische Herzog die Westgrenze des Salzburger Herrschaftsgebiets weitgehend an. Diese Grenze bestand im Wesentlichen bis 1810, als das Land Salzburg an Bayern fiel.
Ein kleines Gebiet des [[Rupertiwinkel]]s, westlich des Waginger Sees, gehörte ursprünglich zum Chiemgau. In den Güterverzeichnissen des 8. Jahrhunderts erscheinen die Orte Waging und Otting als im Chiemgau gelegen, während das benachbarte Tettelham zum Salzburggau zählte. Auch das Dorf Moosham (heute Stadt Trostberg) bei Lindach und Gumpertsham bei Heiligkreuz (Trostberg) gehörten nach schriftlichen Quellen des 10. Jahrhunderts zum Chiemgau. Seit dem Erhartinger Vertrag (1275) lagen diese Orte im Herrschaftsgebiet des Salzburger Erzbischofs und zählen deshalb heute zum Rupertiwinkel.


Die Erzdiözese Salzburg umfasste auch das Gebiet östlich des Inn im heutigen Bayern.  Das waren der Chiemgau, der Rupertiwinkel und das Landgericht Reichenhall. Von 1816 bis 1822 wurden die Diözesangrenzen an die Staatsgrenzen angeglichen. Das bayerische Gebiet fiel nun in die Zuständigkeit des Erzbistums München und Freising.
Die Erzdiözese Salzburg umfasste auch das Gebiet östlich des Inn im heutigen Bayern.  Das waren der Chiemgau, der Rupertiwinkel und das Landgericht Reichenhall. Von 1816 bis 1822 wurden die Diözesangrenzen an die Staatsgrenzen angeglichen. Das bayerische Gebiet fiel nun in die Zuständigkeit des Erzbistums München und Freising.