Chiemgau: Unterschied zwischen den Versionen

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Bedeutende Adelsgeschlechter verfügten um 1200 über Besitz und Rechte im Chiemgau, starben jedoch im 13. Jh. aus: Im Südwesten und westlich des Chiemsees die Grafen von Falkenstein (erloschen 1272) mit dem Hauptsitz „Hadmarsberg“ (Hartmannsberg) und im Nordwesten die Grafen von Wasserburg (erl. 1259). Den Grafen von Ortenburg und Kraiburg (erl. 1248)  gehörte die Herrschaft Marquartstein und Besitz nördlich des Chiemsees.  
Bedeutende Adelsgeschlechter verfügten um 1200 über Besitz und Rechte im Chiemgau, starben jedoch im 13. Jh. aus: Im Südwesten und westlich des Chiemsees die Grafen von Falkenstein (erloschen 1272) mit dem Hauptsitz „Hadmarsberg“ (Hartmannsberg) und im Nordwesten die Grafen von Wasserburg (erl. 1259). Den Grafen von Ortenburg und Kraiburg (erl. 1248)  gehörte die Herrschaft Marquartstein und Besitz nördlich des Chiemsees.  


Seit dem 8. Jahrhundert verfügte die Salzburger Kirche im Chiemgau über Streubesitz in 20 Orten, dazu über neun bischöfliche Eigenkirchen. Die Erzbischöfe versuchten, Grafschaften und Gerichte in diesem Gebiet zu erwerben, um damit die Herrschaft über den gesamten Chiemgau zu erlangen.  
Seit dem 8. Jahrhundert verfügte die Salzburger Kirche im Chiemgau über Streubesitz in 20 Orten. Die Erzbischöfe versuchten, Grafschaften und Gerichte in diesem Gebiet zu erwerben, um damit die Herrschaft über den gesamten Chiemgau zu erlangen.  
Zunächst aber sicherten sie sich die Herrschaft über den [[Salzburggau]]: Nachdem 1229 die Grafen von Lebenau im unteren (nördlichen) Salzburggau ausgestorben waren, konnte der Salzburger Erzbischof Eberhard II. deren Grafschaft größtenteils für sich gewinnen. Den Erwerb der Grafschaft Lebenau sicherte der Salzburger Erzbischof 1245 im ersten Vertrag von Erharting (mit dem bayerischen Herzog) rechtlich ab. Als Gegenleistung musste er auf die Erwerbung der Lehen des Pfalzgrafen Rapoto von Ortenburg, des Grafen Konrad von Wasserburg und der Grafen von Falkenstein um den Chiemsee verzichten. Damit gab er sein ursprüngliches Ziel auf, seine Herrschaft über den Chiemgau bis an den Inn auszudehnen. Der Chiemgau mit Traunstein fiel an die Wittelsbacher. Im zweiten Vertrag von Erharting (1275) erkannte der bayerische Herzog die Westgrenze des Salzburger Herrschaftsgebiets weitgehend an. Diese Grenze bestand im Wesentlichen bis 1810, als das Land Salzburg an Bayern fiel.
Zunächst aber sicherten sie sich die Herrschaft über den [[Salzburggau]]: Nachdem 1229 die Grafen von Lebenau im unteren (nördlichen) Salzburggau ausgestorben waren, konnte der Salzburger Erzbischof Eberhard II. deren Grafschaft größtenteils für sich gewinnen. Den Erwerb der Grafschaft Lebenau sicherte der Salzburger Erzbischof 1245 im ersten Vertrag von Erharting (mit dem bayerischen Herzog) rechtlich ab. Als Gegenleistung musste er auf die Erwerbung der Lehen des Pfalzgrafen Rapoto von Ortenburg, des Grafen Konrad von Wasserburg und der Grafen von Falkenstein um den Chiemsee verzichten. Damit gab er sein ursprüngliches Ziel auf, seine Herrschaft über den Chiemgau bis an den Inn auszudehnen. Der Chiemgau mit Traunstein fiel an die Wittelsbacher. Im zweiten Vertrag von Erharting (1275) erkannte der bayerische Herzog die Westgrenze des Salzburger Herrschaftsgebiets weitgehend an. Diese Grenze bestand im Wesentlichen bis 1810, als das Land Salzburg an Bayern fiel.