Chiemgau: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Kloster Baumburg verfügte laut den Urbaren von 1204 und 1245 über Besitz „im Chiemgau“ in Chieming, Höchstätt, Stöttham, Aufham, Pfaffing und Laimgrub. Die Orte liegen alle in unmittelbarer Nähe von Chieming.  
Das Kloster Baumburg verfügte laut den Urbaren von 1204 und 1245 über Besitz „im Chiemgau“ in Chieming, Höchstätt, Stöttham, Aufham, Pfaffing und Laimgrub. Die Orte liegen alle in unmittelbarer Nähe von Chieming.  
In einem Herzogsurbar aus den Jahren nach 1301 erscheint für die Gegend nördlich des Grassauer Tals (Tal der Tiroler Ache) die Bezeichnung ''„in dem Chyemkäv“'' (Chiemgäu, sächlich!). Das Landgericht Traunstein war seit dem 14. Jahrhundert in so genannte Schergenämter unterteilt. Dazu gehörte das „ampt in dem Chiempkäv“ welches ein Gebiet zwischen dem Chiemsee und der Traun umfasste. Im 15. Jahrhundert änderte man die Einteilung. Dadurch entstand das „Amt Oberchiemgau“, das in etwa dem alten Amt Chiemgau entsprach und von Bernhaupten bei Bergen bis Erlstätt reichte. Das „Amt Niederchiemgau“ umfasste das Gebiet nördlich von Erlstätt bis Haßmonig bei St. Georgen. Diese Einteilung blieb bis ins späte 18. Jahrhundert bestehen.  
In einem Herzogsurbar aus den Jahren nach 1301 erscheint für die Gegend nördlich des Grassauer Tals (Tal der Tiroler Ache) die Bezeichnung ''„in dem Chyemkäv“'' (Chiemgäu, sächlich!). Das Landgericht Traunstein war seit dem 14. Jahrhundert in so genannte Schergenämter unterteilt. Dazu gehörte das „ampt in dem Chiempkäv“ welches ein Gebiet zwischen dem Chiemsee und der Traun umfasste. Im 15. Jahrhundert änderte man die Einteilung. Dadurch entstand das „Amt Oberchiemgau“, das in etwa dem alten Amt Chiemgau (ohne den Bergener Winkel) entsprach und von Bernhaupten bei Bergen bis Erlstätt reichte. Das „Amt Niederchiemgau“ umfasste das Gebiet nördlich von Erlstätt bis Haßmonig bei St. Georgen. Diese Einteilung blieb bis ins späte 18. Jahrhundert bestehen.