Chiemgau: Unterschied zwischen den Versionen

64 Bytes hinzugefügt ,  7. März 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 11: Zeile 11:


Das Kloster Baumburg verfügte laut den Urbaren von 1204 und 1245 über Besitz „im Chiemgau“ in Chieming und in Orten, die alle in unmittelbarer Nähe dieses Dorfes liegen.  
Das Kloster Baumburg verfügte laut den Urbaren von 1204 und 1245 über Besitz „im Chiemgau“ in Chieming und in Orten, die alle in unmittelbarer Nähe dieses Dorfes liegen.  
In einem Herzogsurbar aus den Jahren nach 1301 erscheint für die Gegend nördlich des Grassauer Tals (Tal der Tiroler Ache) die Bezeichnung ''„in dem Chyemkäv“'' (Chiemgäu, sächlich!). Das Landgericht Traunstein war seit dem 14. Jahrhundert in so genannte Schergenämter unterteilt. Dazu gehörte das ''„ampt in dem Chiempkäv“'' welches das Gebiet zwischen dem Chiemsee und der Traun umfasste. Im 15. Jahrhundert erfolgte eine Neueinteilung. Nun gab es das ''„Amt Oberchiemgau“'', das von Bernhaupten (bei Bergen) bis Erlstätt reichte. Das ''„Amt Niederchiemgau“'' umfasste das Gebiet nördlich von Erlstätt bis Haßmonig bei St. Georgen.
In einem Herzogsurbar aus den Jahren nach 1301 erscheint für die Gegend nördlich des Grassauer Tals (Tal der Tiroler Ache) die Bezeichnung ''„in dem Chyemkäv“'' (Chiemgäu, sächlich!). Das Landgericht Traunstein war seit dem 14. Jahrhundert in so genannte Schergenämter unterteilt. Dazu gehörte das ''„ampt in dem Chiempkäv“'' welches das Gebiet zwischen dem Chiemsee und der Traun umfasste. Im 15. Jahrhundert erfolgte eine Neueinteilung. Nun gab es das ''„Amt Oberchiemgau“'', das von Bernhaupten (bei Bergen) bis Erlstätt reichte. Das ''„Amt Niederchiemgau“'' umfasste das Gebiet nördlich von Erlstätt bis Haßmonig bei St. Georgen. Diese Gliederung blieb bis ins späte 18. Jahrhundert bestehen.