Grafschaft Reichenhall: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Grafschaft Reichenhall war eine im 12. und beginnenden 13. Jahrhundert etablierte Grafschaft im heutigen Stadtgebiet von Bad Reichenhall sowie Gemeindegebiet Schneizlreuth. Sie erstreckte sich hauptsächlich auf den Bereich westlich der Saalach bis zum Steinpass bei Melleck. Nach dem Jahr 1218 wurde die Grafschaft Reichenhall mit der Hallgrafschaft vereinigt und ging in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts im Pfleggericht Reichenhall auf. Die Grafschaft Reichenhall ist räumlich, zeitlich und inhaltlich von der Hallgrafschaft zu unterscheiden.
Die Grafschaft Reichenhall war eine im 12. und beginnenden 13. Jahrhundert etablierte Grafschaft im heutigen Stadtgebiet von Bad Reichenhall sowie Gemeindegebiet Schneizlreuth. Sie erstreckte sich hauptsächlich auf den Bereich westlich der Saalach bis zum Steinpass bei Melleck. Nach dem Jahr 1218 wurde die Grafschaft Reichenhall mit der Hallgrafschaft vereinigt und ging in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts im Pfleggericht Reichenhall auf. Die Grafschaft Reichenhall ist räumlich, zeitlich und inhaltlich von der Hallgrafschaft zu unterscheiden.


Der um 1255 verfasste Anhang des „Landbuchs von Österreich und Steyr“ nennt „die Vogtei zu Hall“ (Reichenhall) als eine erledigte Gerechtsame des Adelsgeschlechts der Peilsteiner. In späteren Urkunden (1218) wird diese Vogtei als Grafschaft bezeichnet. Dabei handelte es sich um ein salzburgisch-erzbischöfliches Lehen, das sich links der Saalach im Reichenhaller Tal erstreckte und vermutlich bis zum Steinbach bei Melleck reichte. Zur Grafschaft Reichenhall gehörte auch das Inzeller Becken, das im Jahre 1177 auf Bitten des Lehensnehmers, des Grafen von Peilstein, vom Lehensherrn, dem Erzbischof von Salzburg, an das Augustiner-Chorherrenstift St. Zeno geschenkt wurde. Mittelpunkt der Grafschaft war die Burg Karlstein; als weiterer militärischer Stützpunkt diente die Burg Kirchberg.
Der um 1255 verfasste Anhang des „Landbuchs von Österreich und Steyr“ nennt „die Vogtei zu Hall“ (Reichenhall) als eine erledigte Gerechtsame des Adelsgeschlechts der Peilsteiner. In späteren Urkunden (1218) wird diese Vogtei als Grafschaft bezeichnet. Dabei handelte es sich um ein salzburgisch-erzbischöfliches Lehen, das sich links der Saalach im Reichenhaller Tal erstreckte und vermutlich bis zum Steinbach bei Melleck reichte. Zur Grafschaft Reichenhall gehörte auch das Inzeller Becken, das im Jahre 1177 auf Bitten des Lehensnehmers, des Grafen von Peilstein, vom Lehensherrn, dem Erzbischof von Salzburg, an das Augustiner-Chorherrenstift St. Zeno geschenkt wurde. Mittelpunkt der Grafschaft war die [[Burg Karlstein (Bad Reichenhall)|Burg Karlstein]]; als weiterer militärischer Stützpunkt diente die Burg Kirchberg.


Über die Entstehung der Grafschaft liegen keine Quellen vor; eine frühmittelalterliche Entstehung ist auszuschließen. Wie der Salzburger Erzbischof in den Besitz der Grafschaft kam, ist ebenfalls unbekannt. Vermutlich entstanden die Gerichtsrechte im Zuge der Etablierung der Hallgrafschaft in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts. (Im Gegensatz zur Grafschaft Reichenhall beschränkte sich die Hallgrafschaft auf das Stadtgebiet Reichenhalls und insbesondere auf die Saline.) In den 1120er Jahren übertrug der Salzburger Erzbischof die Grafschaft Reichenhall seinem Hochstiftsvogt, Konrad I. von Peilstein. Dieser nannte sich in der Folge wiederholt (vor 1130, 1139, ca. 1145, 1156) „Graf von Reichenhall“, ebenso seine Frau Adela sowie sein Sohn Siegfried I. (1149). Eine 1149 in Regensburg ausgestellte Urkunde nennt ausdrücklich sowohl den Hallgrafen Engelbert von Wasserburg als auch Siegfried I. von Peilstein als „Reichenhaller Grafen“ (Hallenses Comites), womit die gleichzeitige Existenz zweier voneinander unterschiedener Grafschaften im Reichenhaller Tal belegt ist.  
Über die Entstehung der Grafschaft liegen keine Quellen vor; eine frühmittelalterliche Entstehung ist auszuschließen. Wie der Salzburger Erzbischof in den Besitz der Grafschaft kam, ist ebenfalls unbekannt. Vermutlich entstanden die Gerichtsrechte im Zuge der Etablierung der Hallgrafschaft in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts. (Im Gegensatz zur Grafschaft Reichenhall beschränkte sich die Hallgrafschaft auf das Stadtgebiet Reichenhalls und insbesondere auf die Saline.) In den 1120er Jahren übertrug der Salzburger Erzbischof die Grafschaft Reichenhall seinem Hochstiftsvogt, Konrad I. von Peilstein. Dieser nannte sich in der Folge wiederholt (vor 1130, 1139, ca. 1145, 1156) „Graf von Reichenhall“, ebenso seine Frau Adela sowie sein Sohn Siegfried I. (1149). Eine 1149 in Regensburg ausgestellte Urkunde nennt ausdrücklich sowohl den Hallgrafen Engelbert von Wasserburg als auch Siegfried I. von Peilstein als „Reichenhaller Grafen“ (Hallenses Comites), womit die gleichzeitige Existenz zweier voneinander unterschiedener Grafschaften im Reichenhaller Tal belegt ist.