Hallgrafschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Image:DerHallgraf.JPG|thumbnail|Der Hallgraf, Roman-Titel]]
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Die Hallgrafschaft war eine von der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts bis in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts etablierte Grafschaft im heutigen Stadtgebiet von Bad Reichenhall sowie im heutigen Gemeindegebiet Bayerisch Gmain. Sie erstreckte sich hauptsächlich auf den Bereich der mittelalterlichen Stadt sowie deren Burgfrieden und den Bereich des Streitbichl (in Bayerisch Gmain). Nach dem Jahr 1218 wurde die Hallgrafschaft mit der Grafschaft Reichenhall vereinigt und ging in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts im Pfleggericht Reichenhall auf. Die Hallgrafschaft ist räumlich, zeitlich und inhaltlich von der Grafschaft Reichenhall zu unterscheiden.
[[Image:Grafschaften 1130.jpg|thumbnail|Situation der Grafschaft Reichenhall und Hallgrafschaft während des 12./13. Jh.]]
Die Hallgrafschaft war eine von der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts bis in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts etablierte Grafschaft im heutigen Stadtgebiet von Bad Reichenhall sowie im heutigen Gemeindegebiet Bayerisch Gmain. Sie erstreckte sich hauptsächlich auf den Bereich der mittelalterlichen Stadt sowie deren Burgfrieden und den Bereich des Streitbichl (in Bayerisch Gmain). Nach dem Jahr 1218 wurde die Hallgrafschaft mit der [[Grafschaft Reichenhall]] vereinigt und ging in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts im Pfleggericht Reichenhall auf. Die Hallgrafschaft ist räumlich, zeitlich und inhaltlich von der Grafschaft Reichenhall zu unterscheiden.


Bis in das 11. Jahrhundert herauf war der Reichenhaller Raum Teil der Grafschaft im Salzburggau. Allerdings bedurften die hohe Konzentration von Anteilsnehmern (Herzog, Bistümer, Klöster, Stifte, Adelige) und deren zum Teil gegensätzliche Interessen an der hiesigen Saline einer individualisierten Rechtsprechung im Sinne des Bergrechts, weshalb man vermutlich in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts eine auf den weiteren Stadtbezirk beschränkte Grafschaft ausgliederte. Sie wurde später nach dem damaligen Namen des Ortes Reichenhall (damals: Hall) als Hallgrafschaft bezeichnet und umfasste das Gebiet des mittelalterlichen Stadtkerns, des späteren Burgfriedens wie auch des Streitbichl (in Bayerisch Gmain), auf dem sich mit der Hallburg die eigentliche Stadtburg und anzunehmende Residenz des Hallgrafen befand.   
Bis in das 11. Jahrhundert herauf war der Reichenhaller Raum Teil der Grafschaft im [[Salzburggau]]. Allerdings bedurften die hohe Konzentration von Anteilsnehmern (Herzog, Bistümer, Klöster, Stifte, Adelige) und deren zum Teil gegensätzliche Interessen an der hiesigen Saline einer individualisierten Rechtsprechung im Sinne des Bergrechts, weshalb man vermutlich in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts eine auf den weiteren Stadtbezirk beschränkte Grafschaft ausgliederte. Sie wurde später nach dem damaligen Namen des Ortes Reichenhall (damals: Hall) als Hallgrafschaft bezeichnet und umfasste das Gebiet des mittelalterlichen Stadtkerns, des späteren Burgfriedens wie auch des Streitbichl (in Bayerisch Gmain), auf dem sich mit der [[Hallburg|Hallburg]] die eigentliche Stadtburg und anzunehmende Residenz des Hallgrafen befand.   
   
   
Die Ausgliederung einer eigenständigen Hallgrafschaft und Einsetzung des Hauses Dießen / Wasserburg geht möglicherweise auf König Heinrich IV. zurück, während dessen Königtum Graf Arnold von Dießen in den Jahren zwischen 1077 und 1080 als „Reichenhaller Graf“ (preses Hallensis) urkundlich in Erscheinung trat. Um 1120 taucht die deutsche Übertragung Halgravius auf. Die Bezeichnung „Hallgraf“ hat nichts mit der nachweislich falschen Gleichsetzung Halls mit Salz zu tun, sondern geht zurück auf den damaligen Ortsnamen Reichenhalls („Hall“), womit in pragmatischer Weise die örtliche Zuständigkeit angedeutet wurde: Sämtliche Rechtsstreitigkeiten in der Stadt Reichenhall waren in der Folge der Kompetenz des Hallgrafengerichts unterworfen.  
Die Ausgliederung einer eigenständigen Hallgrafschaft und Einsetzung des Hauses Dießen / Wasserburg geht möglicherweise auf König Heinrich IV. zurück, während dessen Königtum Graf Arnold von Dießen in den Jahren zwischen 1077 und 1080 als „Reichenhaller Graf“ (preses Hallensis) urkundlich in Erscheinung trat. Um 1120 taucht die deutsche Übertragung Halgravius auf. Die Bezeichnung „Hallgraf“ hat nichts mit der nachweislich falschen Gleichsetzung Halls mit Salz zu tun, sondern geht zurück auf den damaligen Ortsnamen Reichenhalls („Hall“), womit in pragmatischer Weise die örtliche Zuständigkeit angedeutet wurde: Sämtliche Rechtsstreitigkeiten in der Stadt Reichenhall waren in der Folge der Kompetenz des Hallgrafengerichts unterworfen.