Hallgrafschaft

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Der Hallgraf, Roman-Titel
Situation der Grafschaft Reichenhall und Hallgrafschaft während des 12./13. Jh.

Die Hallgrafschaft war eine von der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts bis in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts etablierte Grafschaft im heutigen Stadtgebiet von Bad Reichenhall sowie im heutigen Gemeindegebiet Bayerisch Gmain. Sie erstreckte sich hauptsächlich auf den Bereich der mittelalterlichen Stadt sowie deren Burgfrieden und den Bereich des Streitbichl (in Bayerisch Gmain). Nach dem Jahr 1218 wurde die Hallgrafschaft mit der Grafschaft Reichenhall vereinigt und ging in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts im Pfleggericht Reichenhall auf. Die Hallgrafschaft ist räumlich, zeitlich und inhaltlich von der Grafschaft Reichenhall zu unterscheiden.

Bis in das 11. Jahrhundert herauf war der Reichenhaller Raum Teil der Grafschaft im Salzburggau. Allerdings bedurften die hohe Konzentration von Anteilsnehmern (Herzog, Bistümer, Klöster, Stifte, Adelige) und deren zum Teil gegensätzliche Interessen an der hiesigen Saline einer individualisierten Rechtsprechung im Sinne des Bergrechts, weshalb man vermutlich in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts eine auf den weiteren Stadtbezirk beschränkte Grafschaft ausgliederte. Sie wurde später nach dem damaligen Namen des Ortes Reichenhall (damals: Hall) als Hallgrafschaft bezeichnet und umfasste das Gebiet des mittelalterlichen Stadtkerns, des späteren Burgfriedens wie auch des Streitbichl (in Bayerisch Gmain), auf dem sich mit der Hallburg die eigentliche Stadtburg und anzunehmende Residenz des Hallgrafen befand.

Die Ausgliederung einer eigenständigen Hallgrafschaft und Einsetzung des Hauses Dießen / Wasserburg geht möglicherweise auf König Heinrich IV. zurück, während dessen Königtum Graf Arnold von Dießen in den Jahren zwischen 1077 und 1080 als „Reichenhaller Graf“ (preses Hallensis) urkundlich in Erscheinung trat. Um 1120 taucht die deutsche Übertragung Halgravius auf. Die Bezeichnung „Hallgraf“ hat nichts mit der nachweislich falschen Gleichsetzung Halls mit Salz zu tun, sondern geht zurück auf den damaligen Ortsnamen Reichenhalls („Hall“), womit in pragmatischer Weise die örtliche Zuständigkeit angedeutet wurde: Sämtliche Rechtsstreitigkeiten in der Stadt Reichenhall waren in der Folge der Kompetenz des Hallgrafengerichts unterworfen.

Nach dem Tode Arnolds, der noch weitere Grafschaften in seiner Person vereinigt hatte, blieben die Grafschaftsrechte in Reichenhall innerhalb der Familie, die sich mit Gebhard I. († 1120) nach Wasserburg nannte und ab 1137 in der namengebenden Wasserburg residierte. Die Bedeutung Wasserburgs als einer der wichtigsten Inn-Übergänge und Niederlagsorte für den Handel mit dem Reichenhaller Salz dürfte ausschlaggebend gewesen sein für die enge Verzahnung beider Orte, wobei Eigeninteressen eine nicht geringe Rolle gespielt haben dürften. Da sich der Wasserburger Graf immer nur vorübergehend als Hallgraf zu Rechtsgeschäften in Reichenhall aufhielt, ist die Hallburg (= die zu „Hall“ gehörige Burg auf dem Streitbichl) als zeitweise Residenz hierorts anzunehmen.

Der Hallgraf Engelbert von Wasserburg († 1161) stand in einem Naheverhältnis zum Salzburger Erzbischof, in dessen Umfeld er regelmäßig urkundlich als Zeuge auftrat. Parallel zur Hallgrafschaft existierte die Grafschaft Reichenhall als ein salzburgisch-erzbischöfliches Lehen, das an die Grafen von Peilstein verlehnt war. Eine 1149 in Regensburg ausgestellte Urkunde nennt ausdrücklich sowohl den Hallgrafen Engelbert von Wasserburg als auch Siegfried I. von Peilstein als „Reichenhaller Grafen“ (Hallenses Comites), womit die gleichzeitige Existenz zweier voneinander unterschiedener Grafschaften im Reichenhaller Tal belegt ist. Auf den Druck des Stauferkaisers Friedrich I. Barbarossa legte der Hallgraf Dietrich II. 1169 im Zusammenhang mit dem sich zuspitzenden päpstlichen Schisma und dem kaiserlichen Vorgehen gegen die Salzburger Kirche alle weltlichen Würden ab und trat in das Augustiner-Chorherrenstift Reichersberg ein. Um das Jahr 1169/70 erfolgte eine Vereinigung der Hallgrafschaft sowie der Grafschaft Reichenhall. Diese vergrößerte und dem Bayernherzog unterstellte Grafschaft wurde durch einen herzoglichen Richter verwaltet.

Nach dem Tode des Herzogs Otto I. von Wittelsbach im Jahre 1183 wurde der ursprüngliche Zustand zweier getrennter Grafschaften auf Druck des ehemaligen Hallgrafen Dietrich II. wieder hergestellt. Dieser nutzte dabei die schwache Stellung des erst 10-jährigen Herzogs Ludwig I. aus. Für einige Jahre scheint Dietrich II. tatsächlich wieder einen gewissen Einfluss erlangt zu haben, konnte sich aber dauerhaft nicht gegen die Interessen des Salzburger Erzbischofs, des Bayernherzogs sowie des Stadtrichters durchsetzen. Obwohl Dietrichs († 1206) Sohn Konrad († 1259) noch bis zum Jahre 1218 in den Urkunden als Hallgraf zeichnete, besaßen die Hallgrafen keine ausgeprägten Machtbefugnisse mehr. Nach dem Aussterben der Peilsteiner im Mannesstamm 1218 beanspruchte der Bayernherzog Ludwig I. neben der Grafschaft Reichenhall auch die Hallgrafschaft für sich, indem er sich auf den Zustand einer vereinigten Grafschaft zu Zeiten seines Vaters Otto berief. Der Vertrag von Nürnberg 1218 sah vor, diesen Zustand, der in den Jahren von 1169/70 bis 1183 die Vereinigung von Hallgrafschaft und Grafschaft Reichenhall gebracht hatte, wieder herzustellen und dem Bayernherzog die Rechte darüber einzuräumen. Ausdrücklich wird dabei darauf hingewiesen, dass damit die Grafschaft auf beiden Seiten der Saalachbrücke (heute: Luitpoldbrücke) gemeint sei. Damit ist die Saalach als Grenzpunkt der beiden ehemaligen Grafschaften formuliert.

Da die Bayernherzöge ihre im Vertrag von Nürnberg 1218 fixierten Positionen auch unter Anwendung gewaltsamer Maßnahmen nicht mehr aufgaben, schufen sie mit dem Territorium, welches das gesamte 13. Jahrhundert über in den Quellen als „Grafschaft Reichenhall“ genannt wird, das Gebiet des späteren Pfleggerichts Reichenhall. Im Jahre 1290 wird mit Ortlieb von Wald erstmals ein herzoglicher Pfleger von Reichenhall genannt. Eine Beschreibung des Pfleggerichts aus dem beginnenden 14. Jahrhundert verwendet traditionsgemäß den Begriff der „Grafschaft Reichenhall“, obwohl die Grafschaft spätestens in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts im Pfleggericht aufgegangen war und nicht mehr existierte. Bis in das 16. Jahrhundert herauf sprechen die Quellen vereinzelt von der „Grafschaft“, wenn sie das Pfleggericht meinen.

Im Jahre 1247 erlebte der letzte ehemalige Hallgraf, Konrad, die Eroberung seiner Stadt Wasserburg durch den Bayernherzog. Er verstarb 1259 in einem Leprosenheim zu Oppenberg bei Rottenmann in der Steiermark.

Der 1955 erschienene Roman „Der Hallgraf“ von Anni Jungmann-Wilhelmi hat mit den historischen Hallgrafen nichts gemeinsam. Vielmehr werden darin die Grafen von Plain fälschlich als Hallgrafen bezeichnet.

Literatur:

Johannes Lang, Geschichte von Bad Reichenhall, Neustadt an der Aisch, 2009, S. 100–190.

Franz Tyroller, Handbuch der Genealogie und Besitzgeschichte des bayerischen Hochadels im Mittelalter (Originalhandschrift des Verfassers; Original bei der Kommission für Bayerische Landesgeschichte; transkribiert von Anton Datz, S. 784–810).

Bearbeitung: Johannes Lang