Hofmark Marzoll und Schwarzbach: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Niedere Gerichtshoheit'''
'''Niedere Gerichtshoheit'''


Eine Hofmark ist ein Gerichtsbezirk, der einem Adligen oder Kloster untersteht. Die Hofmark Marzoll und Schwarzbach war zuständig für die Rechtsprechung und die allgemeine Verwaltung. Der Hofmarksherr hatte über alle Belange zu bestimmen, da es keine Gewaltenteilung gab. (Heute sind die Aufgaben verteilt auf Gericht, Landratsamt, Finanzamt und Gemeinde). Der Hofmarksrichter hatte sich z.B. um Nachbarschaftsstreitigkeiten, Raufereien, Beleidigungen usw. zu kümmern. Der Hofmarksrichter für Marzoll und Schwarzbach (seit dem 18. Jahrhundert ein Rechtsanwalt aus Salzburg) kam rund 25 mal im Jahr nach Marzoll.
Eine Hofmark war ein Gerichtsbezirk, der einem Adligen oder Kloster unterstand. Die Hofmark Marzoll und Schwarzbach war zuständig für die Rechtsprechung und die allgemeine Verwaltung. Der Hofmarksherr hatte über alle Belange zu bestimmen, da es keine Gewaltenteilung gab. (Heute sind diese Aufgaben verteilt auf Gericht, Landratsamt, Finanzamt und Gemeinde). Der Hofmarksrichter hatte sich z.B. um Nachbarschaftsstreitigkeiten, Raufereien, Beleidigungen usw. zu kümmern. Der Hofmarksrichter für Marzoll und Schwarzbach (seit dem 18. Jahrhundert ein Rechtsanwalt aus Salzburg) kam rund 25 mal im Jahr nach Marzoll.


'''Höhere Gerichtshoheit'''
'''Höhere Gerichtshoheit'''
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== Literatur ==
== Literatur ==
Johannes Lang: Geschichte von Bad Reichenhall, 2009, S. 425-441


Herbert Fröhlich: Marzoll, eine oberbayerische Chronik, 2008
Herbert Fröhlich: Marzoll, eine oberbayerische Chronik, 2008