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Um 1460 kaufte der Reichenhaller Patrizier | {{Vorlage:KatMarzoll}} | ||
Um 1460 kaufte der Reichenhaller Patrizier Ludwig Fröschl den „Hof Marzoll“ (Wohnturm). 1475 erhielt die Familie Fröschl die Hofmarksrechte (niedere Gerichtshoheit) über Marzoll, sowie 1499 über Schwarzbach. Türk und Weißbach gehörten nicht dazu, sondern unterstanden weiterhin dem Landgericht Reichenhall. | |||
'''Niedere Gerichtshoheit''' | '''Niedere Gerichtshoheit''' | ||
Eine Hofmark | Eine Hofmark war ein Gerichtsbezirk, der einem Adligen oder Kloster unterstand. Die Hofmark Marzoll und Schwarzbach war zuständig für die Rechtsprechung und die allgemeine Verwaltung. Der Hofmarksherr hatte über alle Belange zu bestimmen, da es keine Gewaltenteilung gab. (Heute sind diese Aufgaben verteilt auf Gericht, Landratsamt, Finanzamt und Gemeinde). Der Hofmarksrichter hatte sich z.B. um Nachbarschaftsstreitigkeiten, Raufereien, Beleidigungen usw. zu kümmern. Der Hofmarksrichter für Marzoll und Schwarzbach (seit dem 18. Jahrhundert ein Rechtsanwalt aus Salzburg) kam rund 25 mal im Jahr nach Marzoll. | ||
'''Höhere Gerichtshoheit''' | '''Höhere Gerichtshoheit''' | ||
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== Literatur == | == Literatur == | ||
Johannes Lang: Geschichte von Bad Reichenhall, 2009, S. 425-441 | |||
Herbert Fröhlich: Marzoll, eine oberbayerische Chronik, 2008 | Herbert Fröhlich: Marzoll, eine oberbayerische Chronik, 2008 |