Hofmark Marzoll und Schwarzbach

Um 1460 kaufte der Reichenhaller Patrizier Ludwig Fröschl den „Hof Marzoll“ (Wohnturm). 1475 erhielt die Familie Fröschl die Hofmarksrechte (niedere Gerichtshoheit) über Marzoll, sowie 1499 über Schwarzbach. Türk und Weißbach gehörten nicht dazu, sondern unterstanden weiterhin dem Landgericht Reichenhall.

Niedere Gerichtshoheit

Eine Hofmark war ein Gerichtsbezirk, der einem Adligen oder Kloster unterstand. Die Hofmark Marzoll und Schwarzbach war zuständig für die Rechtsprechung und die allgemeine Verwaltung. Der Hofmarksherr hatte über alle Belange zu bestimmen, da es keine Gewaltenteilung gab. (Heute sind diese Aufgaben verteilt auf Gericht, Landratsamt, Finanzamt und Gemeinde). Der Hofmarksrichter hatte sich z.B. um Nachbarschaftsstreitigkeiten, Raufereien, Beleidigungen usw. zu kümmern. Der Hofmarksrichter für Marzoll und Schwarzbach (seit dem 18. Jahrhundert ein Rechtsanwalt aus Salzburg) kam rund 25 mal im Jahr nach Marzoll.

Höhere Gerichtshoheit

Für alle „Malefizverbrechen“ war auch in der Hofmark das Landgericht Reichenhall zuständig. Das waren Vergehen, die mit dem Tod bestraft wurden, wie Mord, Brandstiftung, Notzucht (Vergewaltigung), Diebstahl.

Verpflichtungen der Hofmarksuntertanen

Die Untertanen (Einwohner) der Hofmark mussten Scharwerksdienste (Arbeitsstunden ohne Bezahlung) für den Hofmarksherrn leisten. Je nach Größe des jeweiligen Anwesens waren es drei bis elf Tage im Jahr. Die Hofmarksuntertanen mussten außerdem jährlich den „Zehnt“ (den zehnten Teil der Ernte) im Schloss abliefern.

Die Hofmark Marzoll und Schwarzbach bestand bis 1798, als auch die niedere Gerichtshoheit an das Landgericht Reichenhall überging.

Literatur

Johannes Lang: Geschichte von Bad Reichenhall, 2009, S. 425-441

Herbert Fröhlich: Marzoll, eine oberbayerische Chronik, 2008


Bearbeitung: Andreas Hirsch