Landkreis Berchtesgaden

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Der 1972 im Landkreis Berchtesgadener Land aufgegangene Landkreis Berchtesgaden umfasste neben dem Gebiet der ehemaligen Fürstpropstei Berchtesgaden auch die Gemeinden Schneizlreuth, Weißbach an der Alpenstraße, Karlstein, Marzoll, Bayerisch Gmain Anger, Högl, Aufham und Piding; zeitweise auch Bad Reichenhall.

Im Zuge der Auflösung des Landgerichts Teisendorf im Jahre 1818 kamen die Steuerdistrikte Stoißberg (Anger), Högl, Aufham und Piding zum Landgericht Reichenhall, das in seinem damaligen Umfang auf das Mittelalter zurückging.

Im Jahre 1862 trennte man in Bayern die Rechtspflege von der Verwaltung. Für beide Bereiche waren bis dahin die Landgerichte zuständig gewesen. Die Landgerichte Berchtesgaden und Reichenhall wurden zum Berzirksamt Berchtesgaden mit Sitz in Berchtesgaden vereinigt. Innerhalb des Bezirksamts sorgten die Landgerichte (seit 1879 Amtsgerichte genannt) Reichenhall und Berchtesgaden für die Rechtsprechung. Im Jahr 1939 wurde der Begriff Bezirksamt durch die preußische Bezeichnung Landkreis ersetzt.

Die Stadt Bad Reichenhall erlangte 1929 die Kreisfreiheit. Von 1940 bis 1948 war sie wieder dem Berzirksamt/Landratsamt Berchtesgaden unterstellt. Anschließend wurde sie kreisfreie Stadt, 1972 „Große Kreisstadt“.

Bearbeitung: Andreas Hirsch