Nasse Grenze (Saalach): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Nasse Grenze  1275 bis 1810'''
'''Nasse Grenze  1275 bis 1810'''


Der Wasserlauf Goldener Zweig am Südhang des Fuderheubergs (Staufengebirge) und die Saalach bildeten die Grenze zwischen der Grafschaft im oberen [[Salzburggau]] und der vermutlich in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts entstandenen [[Grafschaft Reichenhall]].
Der Wasserlauf Goldener Zweig am Südhang des Fuderheubergs (Staufengebirge) und die [[Saalach (Fluss)|Saalach]] bildeten die Grenze zwischen der Grafschaft im oberen [[Salzburggau]] und der vermutlich in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts entstandenen [[Grafschaft Reichenhall]].
Der im Jahre 1275 zwischen dem Salzburger Erzbischof und dem Bayernherzog geschlossene zweite Vertrag von Erharting bestätigte eine Grenze zwischen deren Herrschaftsbereichen, wodurch die [[Staufenbrücke]] zur Grenzbrücke wurde, und deshalb in diesem Vertrag ihre erste urkundliche Erwähnung fand.  Zwischen dem [[Goldener Zweig (Piding)|Goldenen Zweig]] und dem [[Grenzübergang Walserberg|Walserberg]] bildete die Saalach von nun an die Grenze zwischen erzbischöflichem und herzoglichem Territorium.  Ab 1328 wurde sie zur tatsächlichen Landesgrenze, als sich Salzburg vollends vom Herzogtum Bayern löste.  Ein Landesgrenzstein mit den Wappen von Bayern und Salzburg aus dem Jahr 1574 befindet sich heute im Stadtmuseum [[Bad Reichenhall]]. Dieser Stein stand wahrscheinlich ursprünglich im Bereich der Staufenbrücke an der Grenze. Von 1810 bis 1816 gab es keine Grenze zwischen Bayern und Salzburg, da das Land Salzburg in dieser Zeit zum Königreich Bayern gehörte.
Der im Jahre 1275 zwischen dem Salzburger Erzbischof und dem Bayernherzog geschlossene zweite Vertrag von Erharting bestätigte eine Grenze zwischen deren Herrschaftsbereichen, wodurch die [[Staufenbrücke]] zur Grenzbrücke wurde, und deshalb in diesem Vertrag ihre erste urkundliche Erwähnung fand.  Zwischen dem [[Goldener Zweig (Piding)|Goldenen Zweig]] und dem [[Grenzübergang Walserberg|Walserberg]] bildete die [[Saalach (Fluss)|Saalach]] von nun an die Grenze zwischen erzbischöflichem und herzoglichem Territorium.  Ab 1328 wurde sie zur tatsächlichen Landesgrenze, als sich Salzburg vollends vom Herzogtum Bayern löste.  Ein Landesgrenzstein mit den Wappen von Bayern und Salzburg aus dem Jahr 1574 befindet sich heute im Stadtmuseum [[Bad Reichenhall]]. Dieser Stein stand wahrscheinlich ursprünglich im Bereich der Staufenbrücke an der Grenze. Von 1810 bis 1816 gab es keine Grenze zwischen Bayern und Salzburg, da das Land Salzburg in dieser Zeit zum Königreich Bayern gehörte.


'''Nasse Grenze seit 1816'''
'''Nasse Grenze seit 1816'''


Durch den Münchner Vertrag fiel das Land Salzburg am 1. Mai 1816 an Österreich  – allerdings nicht zur Gänze: Mit den Gerichten Waging, Tittmoning, Laufen und Teisendorf auf der linken Seite von Salzach und Saalach blieb das Gebiet des heutigen [[Rupertiwinkel]]s bei Bayern.  
Durch den Münchner Vertrag fiel das Land Salzburg am 1. Mai 1816 an Österreich  – allerdings nicht zur Gänze: Mit den Gerichten Waging, Tittmoning, Laufen und Teisendorf auf der linken Seite von Salzach und Saalach blieb das Gebiet des heutigen [[Rupertiwinkel]]s bei Bayern.  
Die Flüsse Saalach und Salzach wurden dabei zu Grenzflüssen.  Die Nasse Grenze verlief in der Flussmitte, welche sich in der Natur jedoch meist nicht feststellen ließ. Die Flüsse mit ihren zahlreichen Nebenarmen veränderten bei jedem Hochwasser, wie etwa bei der jährlichen Schneeschmelze, ihren Lauf. Daher vereinbarten Bayern und Österreich die Regulierung und Begradigung der beiden Gewässer in einem Vertrag vom 24. Dezember 1820. Diese Regulierung erfolgte nach einer Karte, die schon 1817 angefertigt worden war.
Die Flüsse [[Saalach (Fluss)|Saalach]] und Salzach wurden dabei zu Grenzflüssen.  Die Nasse Grenze verlief in der Flussmitte, welche sich in der Natur jedoch meist nicht feststellen ließ. Die Flüsse mit ihren zahlreichen Nebenarmen veränderten bei jedem Hochwasser, wie etwa bei der jährlichen Schneeschmelze, ihren Lauf. Daher vereinbarten Bayern und Österreich die Regulierung und Begradigung der beiden Gewässer in einem Vertrag vom 24. Dezember 1820. Diese Regulierung erfolgte nach einer Karte, die schon 1817 angefertigt worden war.
   
   
Neben dem erhofften Gewinn von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen gab es einen weiteren Hauptgrund für eine Flussregulierung. Man wollte endlich einen beständigen Grenzverlauf schaffen. Wie Planzeichnungen aus dem 16. Jahrhundert zeigen, versuchte man mittels „Bschlächten“ (Uferschutzbauten) und „Verwerchungen“ (Buhnen)  das Ufer zu schützen und damit auch die Grenze in der Flussmitte zu fixieren.  In einigen Fällen wurde der Fluss mit derartigen Bauten ins Nachbarland abgedrängt und so versucht, das eigene Territorium zu vergrößern. Noch im 18. Jahrhundert stritten sich Bayern und Salzburg um den rechtmäßigen Grenzverlauf und damit um einige Quadratmeter Auwald beim Goldenen Zweig zwischen Reichenhall und Piding.   
Neben dem erhofften Gewinn von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen gab es einen weiteren Hauptgrund für eine Flussregulierung. Man wollte endlich einen beständigen Grenzverlauf schaffen. Wie Planzeichnungen aus dem 16. Jahrhundert zeigen, versuchte man mittels „Bschlächten“ (Uferschutzbauten) und „Verwerchungen“ (Buhnen)  das Ufer zu schützen und damit auch die Grenze in der Flussmitte zu fixieren.  In einigen Fällen wurde der Fluss mit derartigen Bauten ins Nachbarland abgedrängt und so versucht, das eigene Territorium zu vergrößern. Noch im 18. Jahrhundert stritten sich Bayern und Salzburg um den rechtmäßigen Grenzverlauf und damit um einige Quadratmeter Auwald beim Goldenen Zweig zwischen Reichenhall und Piding.