Nasse Grenze (Weißbach): Unterschied zwischen den Versionen

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[[Image:Gmain.JPG|thumbnail|Die Gmain auf einer Karte des Landgerichts Reichenhall um 1680. Der Weißbach ist als Landesgrenze gekennzeichnet, auf bayerischer Seite sind das Schloss Oberhausen, unten die Strohmühle und rechts der Streitbichl zu erkennen.]]
[[Image:Gmain.JPG|thumbnail|Die Gmain auf einer Karte des Landgerichts Reichenhall um 1680. Der Weißbach ist als Landesgrenze gekennzeichnet, auf bayerischer Seite sind das Schloss Oberhausen, unten die Strohmühle und rechts der Streitbichl zu erkennen.]]
Als Nasse Grenze wird eine Grenze in der Mitte eines Fluss- oder Bachlaufs bezeichnet.
Der Ort Gmain lag im Territorium der Grafen von Plain, die ihren Sitz seit etwa 1100 auf der Plainburg hatten. Nach dem Aussterben der Plainer 1260 fielen deren Besitzungen größtenteils an die Salzburger Erzbischöfe, was im Zweiten Erhartinger Vertrag von 1275 festgeschrieben wurde. Das ehemals plainische Gebiet samt der Plainburg zwischen dem Krüzersberg bei Fürstenbrunn und dem Streitbichl über [[Bad Reichenhall|Reichenhall]] allerdings war noch einige Jahre umstritten. Neben dem Erzbischof und dem Herzog erhoben Verwandte der Plainer ebenso Anspruch darauf, wie Albert II. Graf von Görz-Tirol. Im Jahre 1295 konnte Erzbischof Konrad IV. das Gebiet östlich des Weißbachs mit der Plainburg an sich bringen. Der Bayernherzog eignete sich daraufhin den Bereich von dem Straelpuehel untz in den Weizenpach an. Von da an bildete der Weißbach die Grenze zwischen den Territorien des Herzogs und des Erzbischofs und teilte damit die Gmain in eine salzburgische (Großgmain) und eine bayerische Hälfte. Seither gibt es die „bayerische Gmain“ als Gegenstück zur salzburgisch gewordenen. Aber nur in wenigen Fällen, wenn es genau sein musste, wird diese Bezeichnung auch verwendet worden sein, denn die Bevölkerung beiderseits der Grenze gehörte nach wie vor der Pfarrei Maria Himmelfahrt in (Groß-) Gmain an und fühlte sich dadurch weiterhin als eine Einheit.
Der Ort Gmain lag im Territorium der Grafen von Plain, die ihren Sitz seit etwa 1100 auf der Plainburg hatten. Nach dem Aussterben der Plainer 1260 fielen deren Besitzungen größtenteils an die Salzburger Erzbischöfe, was im Zweiten Erhartinger Vertrag von 1275 festgeschrieben wurde. Das ehemals plainische Gebiet samt der Plainburg zwischen dem Krüzersberg bei Fürstenbrunn und dem Streitbichl über [[Bad Reichenhall|Reichenhall]] allerdings war noch einige Jahre umstritten. Neben dem Erzbischof und dem Herzog erhoben Verwandte der Plainer ebenso Anspruch darauf, wie Albert II. Graf von Görz-Tirol. Im Jahre 1295 konnte Erzbischof Konrad IV. das Gebiet östlich des Weißbachs mit der Plainburg an sich bringen. Der Bayernherzog eignete sich daraufhin den Bereich von dem Straelpuehel untz in den Weizenpach an. Von da an bildete der Weißbach die Grenze zwischen den Territorien des Herzogs und des Erzbischofs und teilte damit die Gmain in eine salzburgische (Großgmain) und eine bayerische Hälfte. Seither gibt es die „bayerische Gmain“ als Gegenstück zur salzburgisch gewordenen. Aber nur in wenigen Fällen, wenn es genau sein musste, wird diese Bezeichnung auch verwendet worden sein, denn die Bevölkerung beiderseits der Grenze gehörte nach wie vor der Pfarrei Maria Himmelfahrt in (Groß-) Gmain an und fühlte sich dadurch weiterhin als eine Einheit.