Oberbayern: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach einer vorübergehenden Wiedervereinigung 1340 wurde das Herzogtum Bayern 1392 dreigeteilt: In Oberbayern entstanden Bayern-München und Bayern-Ingolstadt, in Niederbayern Bayern-Landshut zu dem das Gericht Reichenhall gehörte. Daneben bestand in Niederbayern ein viertes Herzogtum bereits seit 1349, genannt Bayern-Straubing. Die letzten drei Landshuter Regenten Heinrich XVI. (1386-1450), Ludwig IX. (1417-1479) und Georg (1455-1503) gingen als die „Reichen  Herzöge“ in die Geschichte ein. Ihre wirtschaftliche Basis waren Getreideexporte der herzoglichen Kastenämter, der Handel mit Reichenhaller und Halleiner Salz und – in geringerem Maße - die Bergwerke im damals noch bayerischen unteren Inntal. Nachdem Herzog Ludwig bereits 1461 einen Salzmeier für seine eigenen Salinenanteile installiert hatte, betrieb Herzog Georg ab 1481 bis zum Jahr 1494 schrittweise und systematisch die feindliche Übernahme der Salinenanteile der Siedeherren. Er kam damit einer schmachvollen Bankrotterklärung der Siedeherren zuvor und sicherte sich das Staatsmonopol in der Salzproduktion.  
Nach einer vorübergehenden Wiedervereinigung 1340 wurde das Herzogtum Bayern 1392 dreigeteilt: In Oberbayern entstanden Bayern-München und Bayern-Ingolstadt, in Niederbayern Bayern-Landshut zu dem das Gericht Reichenhall gehörte. Daneben bestand in Niederbayern ein viertes Herzogtum bereits seit 1349, genannt Bayern-Straubing. Die letzten drei Landshuter Regenten Heinrich XVI. (1386-1450), Ludwig IX. (1417-1479) und Georg (1455-1503) gingen als die „Reichen  Herzöge“ in die Geschichte ein. Ihre wirtschaftliche Basis waren Getreideexporte der herzoglichen Kastenämter, der Handel mit Reichenhaller und Halleiner Salz und – in geringerem Maße - die Bergwerke im damals noch bayerischen unteren Inntal. Nachdem Herzog Ludwig bereits 1461 einen Salzmeier für seine eigenen Salinenanteile installiert hatte, betrieb Herzog Georg ab 1481 bis zum Jahr 1494 schrittweise und systematisch die feindliche Übernahme der Salinenanteile der Siedeherren. Er kam damit einer schmachvollen Bankrotterklärung der Siedeherren zuvor und sicherte sich das Staatsmonopol in der Salzproduktion.  
Das Reichenhaller Stadtwappen erinnert noch heute heraldisch an die ehemalige Zugehörigkeit zu Niederbayern, indem es mit dem Panther und den Rauten dem niederbayerischen Wappen entspricht.


'''Rentamt München'''
'''Rentamt München'''


Durch das Primogeniturgesetz von 1506 waren alle Teilherzogtümer wieder vereint. Zu Verwaltungszwecken wurde Bayern in der Folge in Rentämter eingeteilt. Das Gericht Reichenhall gehörte zum Rentamt München. Die Namen Ober- und Niederbayern bezeichneten keine politischen Territorien mehr, sie wurden aber weiterhin als ungefähre Benennungen der Regionen verwendet.
Nach dem Landshuter Erbfolgekrieg und dem Erlass des Primogeniturgesetzes von 1506 waren alle Teilherzogtümer wieder vereint. Zu Verwaltungszwecken wurde Bayern in der Folge in Rentämter eingeteilt: München, Burghausen, Landshut und Straubing. Nach der Rückgewinnung der Oberpfalz 1628 kam noch das Rentamt Amberg hinzu. Die Rentämter waren als Mittelbehörden für die Finanzverwaltung und für juristische, administrative und militärische Aufgaben zuständig.  
Die Namen Ober- und Niederbayern bezeichneten keine politischen Territorien mehr, sie wurden aber weiterhin als ungefähre Benennungen der Regionen verwendet. Die Rentämter München und Burghausen galten nun landläufig als oberbayerisch, wie die Beschreibung Reichenhalls in Anton Wilhelm Ertls „Churbayerischem Atlas“ von 1687 belegt: ''„Reichenhall. Ist eine lustige Stadt in Ober Bayern/ Bisthum Saltzburg/ Rent-Amt München/ hat ein eignes Land-oder Pfleggericht.“''


'''Salzachkreis'''
'''Salzachkreis'''