Raffelstettener Zollordnung

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Wegen andauernder Beschwerden bayerischer Adliger, dass sie auf dem Weg nach Osten durch ungerechtfertigte Zollforderungen behindert würden, ließ König Ludwig das Kind zwischen 903 und 906 durch Markgraf Aribo ein Zollweistum aufzeichnen. Die Grundlage dafür bildete die Befragung von Zeugen, die die Zollgewohnheiten im damaligen Ostteil Bayerns kannten. Dieses Dokument wurde in Raffelstetten an der Donau (heute ein Ortsteil der Marktgemeinde Asten, zwischen Linz und Enns gelegen) ausgestellt. Es überliefert Hinweise auf die Verwaltungseinteilung in der bayerischen Ostmark, auf die an der Donau gelegenen Zollstellen unterhalb von Passau sowie allgemein über den Fernhandel.

In der Raffelstettener Zollordnung ist das Salz die wichtigste Handelsware – noch vor Sklaven und Pferden. Zum Verkauf bestimmtes Salz musste verzollt werden; das Salz für den Eigenbedarf jedoch war für bayerische Stammesangehörige zollfrei. Den Angaben der Raffelstettener Zollordnung ist zu entnehmen, dass die gesamte Salzschifffahrt der Donau damals auf Reichenhall als die einzige exportorientierte Saline des Ostalpenraums ausgerichtet war. In dem Dokument ist erstmals von einem festgelegten Schiffstyp für den Salztransport die Rede. Mit drei Mann Besatzung entspricht es der frühesten Abbildung eines Salzschiffes auf Salzach und Inn von 1422.

Literatur

Heinz Dopsch: Laufen als Zentrum der Salzschiffahrt, in: Heinz Dopsch/Hans Roth: Laufen und Oberndorf. 1250 Jahre Geschichte, Wirtschaft und Kultur am Ufer der Salzach, 1998, S. 61 – 92

Lorenz Maier: Raffelstettener Zollordnung (Handel), in: Haus der Bayerischen Geschichte: Salz Macht Geschichte, Katalog, Bayerische Landesausstellung 1995, S. 257

Links

Die Raffelstetter Zollordnung und ihre Bedeutung [1]

Abbildung des Dokuments: [2]


Bearbeitung: Andreas Hirsch