Rupertiwinkel: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Grenzfälle'''
'''Grenzfälle'''
Ein kleines Gebiet westlich des Waginger Sees gehörte ursprünglich nicht zum [[Salzburggau]], sondern zum Chiemgau. In den Güterverzeichnissen des 8. Jahrhunderts erscheinen die Orte Waging und Otting als im Chiemgau gelegen, während das benachbarte Tettelham zum Salzburggau zählte. Auch das Dorf Moosham (heute Stadt Trostberg) bei Lindach und Gumpertsham bei Heiligkreuz (Trostberg) gehörten nach schriftlichen Quellen des 10. Jahrhunderts zum Chiemgau. Seit dem Erhartinger Vertrag (1275) lagen diese Orte im Herrschaftsgebiet des Salzburger Erzbischofs und zählen deshalb heute zum Rupertiwinkel.


Zu einer wichtigen Grenzregulierung kam es 1442 an der Alz bei Trostberg: Der Salzburger Fürsterzbischof Friedrich IV. Truchseß von Emmerberg trat einen Gebietsstreifen östlich der Alz an den Herzog ab, die Grenze wurde von der Flussmitte auf die östliche Hangkante verlegt. Trostberg hatte somit mehr Platz, sich auszudehnen. Als Gegenleistung überließen die Wittelsbacher den Fürsterzbischöfen auf Dauer die hohe Gerichtsbarkeit in der Stadt Mühldorf am Inn. Erst damit wurde Mühldorf am Inn vollends ein Teil des Erzstiftes Salzburg, was es bis 1802 blieb.
Zu einer wichtigen Grenzregulierung kam es 1442 an der Alz bei Trostberg: Der Salzburger Fürsterzbischof Friedrich IV. Truchseß von Emmerberg trat einen Gebietsstreifen östlich der Alz an den Herzog ab, die Grenze wurde von der Flussmitte auf die östliche Hangkante verlegt. Trostberg hatte somit mehr Platz, sich auszudehnen. Als Gegenleistung überließen die Wittelsbacher den Fürsterzbischöfen auf Dauer die hohe Gerichtsbarkeit in der Stadt Mühldorf am Inn. Erst damit wurde Mühldorf am Inn vollends ein Teil des Erzstiftes Salzburg, was es bis 1802 blieb.