Rupertiwinkel: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Salzburger Kirche verfügte seit frühester Zeit überall im Land verstreut über Besitzungen. So erwarb bereits der heilige Rupert kurz nach seiner Ankunft in Salzburg im Jahr 696 Güter im Dorf Piding. Zwischen 713 und 715 wurde das neu gegründete Kloster Nonnberg unter anderem mit Gütern in Ainring, Tittmoning und Waging ausgestattet. Ein größeres zusammenhängendes Gebiet  aber besaß die Salzburger Kirche nur im Pongau und östlich der Stadt Salzburg. (Von den Erzbischöfen vom 8. bis zum 11. Jahrhundert erworben) Die 739 gegründete Diözese Salzburg wurde 798 zum Erzbistum erhoben und war damit zum Mittelpunkt der bayerischen Kirchenprovinz geworden. Dem Erzbistum Salzburg unterstanden die Suffraganbistümer  Regensburg, Passau, Freising und Säben (Brixen).  
Die Salzburger Kirche verfügte seit frühester Zeit überall im Land verstreut über Besitzungen. So erwarb bereits der heilige Rupert kurz nach seiner Ankunft in Salzburg im Jahr 696 Güter im Dorf Piding. Zwischen 713 und 715 wurde das neu gegründete Kloster Nonnberg unter anderem mit Gütern in Ainring, Tittmoning und Waging ausgestattet. Ein größeres zusammenhängendes Gebiet  aber besaß die Salzburger Kirche nur im Pongau und östlich der Stadt Salzburg. (Von den Erzbischöfen vom 8. bis zum 11. Jahrhundert erworben) Die 739 gegründete Diözese Salzburg wurde 798 zum Erzbistum erhoben und war damit zum Mittelpunkt der bayerischen Kirchenprovinz geworden. Dem Erzbistum Salzburg unterstanden die Suffraganbistümer  Regensburg, Passau, Freising und Säben (Brixen).  
Die Erzbischöfe waren bestrebt, ein geschlossenes Herrschaftsgebiet zu schaffen, was durch den Erwerb von Grafschaften und Hochgerichtsbezirken geschah. Salzburg hatte unter anderem 1213 alle Rechte im Lungau erworben und den Pinzgau, der zuvor ein an den Bayernherzog vergebenes Lehen war, 1228 erhalten. Nachdem 1229 die Grafen von Lebenau ausgestorben waren, konnte sich der Salzburger Erzbischof Eberhard II. deren Grafschaft beinahe zur Gänze sichern. Mit dem Aussterben der Grafen von Plain im Jahre 1260 fiel ihr Herrschaftsgebiet schließlich größtenteils an die Nachfolger Eberhards. Damit verfügten die Salzburger Erzbischöfe über ein verhältnismäßig großes geschlossenes Herrschaftsgebiet. Mit der weitgehenden Anerkennung der [[Nasse Grenze (Saalach)|Salzburger Grenzen]] durch den Bayernherzog im Jahr 1275  kam die Ablösung Salzburgs von Bayern einen bedeutenden Schritt voran. Als Erzbischof Friedrich III. dann 1328 eine eigene Landesordnung erließ, war aus Salzburg ein eigenständiges Land innerhalb des „Heiligen Römischen Reiches" geworden.  Dabei war der Besitz der Saline Hallein, die ab etwa 1200 Reichenhall als Marktführer im Salzhandel abgelöst hatte, die wichtigste wirtschaftliche Vorraussetzung dafür, dass Salzburg als selbständiger Staat überhaupt existieren konnte. Die ehemaligen Grafschaften Plain und Lebenau, und damit der heutige Rupertiwinkel, waren Teile dieses neuen eigenständigen Landes. Sie gehörten zum salzburgischen „Flachen Land", das auch „Land vor dem Gebirg“ oder „Außergebirg“ genannt wurde. Schon einige Jahre zuvor hatte sich die Propstei Berchtesgaden von Bayern lösen können, sie wurde 1306 erstmals als „Land“ erwähnt.
Die Erzbischöfe waren bestrebt, ein geschlossenes Herrschaftsgebiet zu schaffen, was durch den Erwerb von Grafschaften und Hochgerichtsbezirken geschah. Salzburg hatte unter anderem 1213 alle Rechte im Lungau erworben und den Pinzgau, der zuvor ein an den Bayernherzog vergebenes Lehen war, 1228 erhalten. Nachdem 1229 die Grafen von Lebenau ausgestorben waren, konnte sich der Salzburger Erzbischof Eberhard II. deren Grafschaft beinahe zur Gänze sichern. Mit dem Aussterben der Grafen von Plain im Jahre 1260 fiel ihr Herrschaftsgebiet schließlich größtenteils an die Nachfolger Eberhards. Damit verfügten die Salzburger Erzbischöfe über ein verhältnismäßig großes geschlossenes Herrschaftsgebiet. Mit der weitgehenden Anerkennung der [[Nasse Grenze (Saalach)|Salzburger Grenzen]] durch den Bayernherzog im Jahr 1275  kam die Ablösung Salzburgs von Bayern einen bedeutenden Schritt voran. Als Erzbischof Friedrich III. dann 1328 eine eigene Landesordnung erließ, war aus Salzburg ein eigenständiges Land innerhalb des „Heiligen Römischen Reiches" geworden.  Dabei war der Besitz der Saline Hallein, die ab etwa 1200 Reichenhall als Marktführer im Salzhandel abgelöst hatte, die wichtigste wirtschaftliche Vorraussetzung dafür, dass Salzburg als selbständiger Staat überhaupt existieren konnte. Die ehemaligen Grafschaften Plain und Lebenau, und damit der heutige Rupertiwinkel, waren Teile dieses neuen eigenständigen Landes. Sie gehörten zum salzburgischen „Flachen Land", das auch „Land vor dem Gebirg“ oder „Außergebirg“ genannt wurde. Schon einige Jahre zuvor hatte sich die Propstei Berchtesgaden von Bayern lösen können, sie wurde 1306 erstmals als „Land“ erwähnt.
'''Grenzfälle'''
Zu einer wichtigen Grenzregulierung kam es 1442 an der Alz bei Trostberg: Der Salzburger Fürsterzbischof Friedrich IV. Truchseß von Emmerberg trat einen Gebietsstreifen östlich der Alz an den Herzog ab, die Grenze wurde von der Flussmitte auf die östliche Hangkante verlegt. Trostberg hatte somit mehr Platz, sich auszudehnen. Als Gegenleistung überließen die Wittelsbacher den Fürsterzbischöfen auf Dauer die hohe Gerichtsbarkeit in der Stadt Mühldorf am Inn. Erst damit wurde Mühldorf am Inn vollends ein Teil des Erzstiftes Salzburg, was es bis 1802 blieb.
Stein an der Traun lag seit dem zweiten Vertrag von Erharting (1275) an der Grenze zwischen Bayern und Salzburg. Dabei wurde die Grenze so gezogen, dass die obere Burg auf Salzburger Territorium lag, während die untere Burg und die Höhlenburg auf herzoglich bayerischem Gebiet blieben. Die Burg war Sitz der Hofmark Stein, ein Niedergerichtsbezirk, der urkundlich erstmals 1558 erscheint. Da die Landesgrenze auch das Hofmarksgebiet durchlief, lagen neben dem Hochschloss weitere 14 Anwesen in Buchberg, Höhenberg, Reit, Roitham und Zieglstadl auf salzburgischem Territorium. Es kam immer wieder zu Grenzstreitigkeiten, wie zahlreiche erhaltene Beschwerdeschreiben, Protokolle und „Widerreden“ belegen. Bayern zweifelte zwar die mitten durch das Hofmarksgebiet laufende Landesgrenze nicht an. Doch die Pfleger des bayerischen Landgerichts Trostberg behaupteten seit dem 16. Jahrhundert die Hochgerichtsbarkeit nach dem Gewohnheitsrecht.


'''Salzburgs Kornkammer'''
'''Salzburgs Kornkammer'''