Bad Reichenhall: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kampf um die Zugehörigkeit; Pfleggericht ==
== Kampf um die Zugehörigkeit; Pfleggericht ==


Nachdem der Vertrag von Nürnberg 1218 für den Herzog von Bayern sowie für den Erzbischof von Salzburg einen gleichrangigen Einfluss auf die Herrschaft über Reichenhall vorgesehen hatte, entbrannte in den Jahrzehnten darauf ein verbittert geführter Krieg um die Vorherrschaft über Reichenhall. Gleichzeitig entwickelte sich die Salinenstadt zu einem bedeutenden Zankapfel im Ringen Salzburgs um eine Lösung vom Mutterland Bayern und der Etablierung einer eigenen Landeshoheit, die um das Jahr 1342 erreicht war. Nach dem  Aussterben der Grafen von Peilstein im Mannesstamm 1218 erlangte der Bayernherzog Ludwig der Kelheimer die dortige Grafschaft Reichenhall, das außerhalb der Hallgrafschaft gelegene Gebiet, das ursprünglich ein Salzburger Lehen gewesen war. Mittelpunkt der Grafschaft Reichenhall war die [[Burg Karlstein (Bad Reichenhall)|Burg Karlstein]], die nun ebenfalls in das Eigentum des Herzogs überging. Nachdem auch die Grafen von Plain 1260 im Mannesstamm erloschen waren, trat der Salzburger Erzbischof in deren Grafschaften das Erbe an. Die in der Grafschaft Reichenhall noch vorhandenen erzbischöflichen Burgen [[Burg Kirchberg (Bad Reichenhall)|Kirchberg]], Vager und Amerang wurden in einem Feldzug von herzoglichen Truppen 1262 zerstört. Die 1266 erfolgte Eroberung und Teilzerstörung Reichenhalls durch den mit dem Erzbischof verbündeten Bischof von Olmütz, Bruno von Schaunburg-Holstein, konnte den dauerhaften herzoglichen Einfluss auf Reichenhall jedoch nicht mehr verhindern.
Nachdem der Vertrag von Nürnberg 1218 für den Herzog von Bayern sowie für den Erzbischof von Salzburg einen gleichrangigen Einfluss auf die Herrschaft über Reichenhall vorgesehen hatte, entbrannte in den Jahrzehnten darauf ein verbittert geführter Krieg um die Vorherrschaft über Reichenhall. Gleichzeitig entwickelte sich die Salinenstadt zu einem bedeutenden Zankapfel im Ringen Salzburgs um eine Lösung vom Mutterland Bayern und der Etablierung einer eigenen Landeshoheit, die um das Jahr 1342 erreicht war. Nach dem  Aussterben der Grafen von Peilstein im Mannesstamm 1218 erlangte der Bayernherzog Ludwig der Kelheimer die dortige [[Grafschaft Reichenhall]], das außerhalb der Hallgrafschaft gelegene Gebiet, das ursprünglich ein Salzburger Lehen gewesen war. Mittelpunkt der Grafschaft Reichenhall war die [[Burg Karlstein (Bad Reichenhall)|Burg Karlstein]], die nun ebenfalls in das Eigentum des Herzogs überging. Nachdem auch die Grafen von Plain 1260 im Mannesstamm erloschen waren, trat der Salzburger Erzbischof in deren Grafschaften das Erbe an. Die in der Grafschaft Reichenhall noch vorhandenen erzbischöflichen Burgen [[Burg Kirchberg (Bad Reichenhall)|Kirchberg]], Vager und Amerang wurden in einem Feldzug von herzoglichen Truppen 1262 zerstört. Die 1266 erfolgte Eroberung und Teilzerstörung Reichenhalls durch den mit dem Erzbischof verbündeten Bischof von Olmütz, Bruno von Schaunburg-Holstein, konnte den dauerhaften herzoglichen Einfluss auf Reichenhall jedoch nicht mehr verhindern.
   
   
Gerichtliche Entscheidungen zwischen dem Herzog und dem Erzbischof um die künftige Zugehörigkeit Reichenhalls („Reichenhaller Frage“) wurden immer wieder verschoben und auf dem Rechtsweg letztlich nie getroffen. Zu Ende des 13. Jahrhunderts galt es als gesichert, dass Reichenhall eine bayerische Stadt bleiben und nicht der Herrschaft des Salzburger Erzbischofs unterstellt würde.
Gerichtliche Entscheidungen zwischen dem Herzog und dem Erzbischof um die künftige Zugehörigkeit Reichenhalls („Reichenhaller Frage“) wurden immer wieder verschoben und auf dem Rechtsweg letztlich nie getroffen. Zu Ende des 13. Jahrhunderts galt es als gesichert, dass Reichenhall eine bayerische Stadt bleiben und nicht der Herrschaft des Salzburger Erzbischofs unterstellt würde.


In den Jahren von 1275 (Zweiter Erhartinger Vertrag) bis 1342 formierten sich die [[Nasse Grenze (Saalach)|Landesgrenzen]] im Reichenhaller Raum. 1290 trat erstmals ein herzoglich bayerischer Pfleger in Reichenhall auf, wogegen ein erzbischöflich salzburgischer Pfleger auf der nun salzburgischen Plainburg 1317 urkundlich genannt ist. Das Pfleggericht Reichenhall erstreckte sich vom Steinpass im Westen über Reiteralpe und Lattengebirge bis zum Walserberg im Osten, verlief von dort in der Mitte der Saalach bis zum „Goldenen Zweig“ am Fuße des Fuderheubergs, über das Staufengebige und schloss anfänglich auch das Inzeller Becken ein. Später wurde Inzell dem bayerischen Pfleggericht Traunstein angegliedert. Im Süden grenzte das Pfleggericht Reichenhall an den geschlossenen Grundbesitz der Augustiner-Chorherren von Berchtesgaden, deren Herrschaftsbereich 1306 erstmals als „Land“ Erwähnung fand. Deutlich später, 1342, wurde auch das Erzstift Salzburg erstmals als Land genannt. Damit grenzte das Pfleggericht Reichenhall mit Berchtesgaden und Salzburg an zwei eigenständige Länder. Das Dreiländereck auf dem Lattengebirge trägt bis heute den Namen „Dreisesselberg“, da sich hier die Throne („Sessel“) von drei Landesfürsten fanden.
In den Jahren von 1275 (Zweiter Erhartinger Vertrag) bis 1342 formierten sich die [[Nasse Grenze (Saalach)|Landesgrenzen]] im Reichenhaller Raum. 1290 trat erstmals ein herzoglich bayerischer Pfleger in Reichenhall auf, wogegen ein erzbischöflich salzburgischer Pfleger auf der nun salzburgischen Plainburg 1317 urkundlich genannt ist. Das Pfleggericht Reichenhall erstreckte sich vom Steinpass im Westen über Reiteralpe und Lattengebirge bis zum Walserberg im Osten, verlief von dort in der Mitte der Saalach bis zum „Goldenen Zweig“ am Fuße des Fuderheubergs, über das Staufengebige und schloss anfänglich auch das Inzeller Becken ein. Später wurde Inzell dem bayerischen Pfleggericht Traunstein angegliedert. Im Süden grenzte das Pfleggericht Reichenhall an den geschlossenen Grundbesitz der Augustiner-Chorherren von Berchtesgaden, deren Herrschaftsbereich 1306 erstmals als „Land“ Erwähnung fand. Deutlich später, 1342, wurde auch das Erzstift Salzburg erstmals als Land genannt. Damit grenzte das Pfleggericht Reichenhall mit Berchtesgaden und Salzburg an zwei eigenständige Länder. Das Dreiländereck auf dem Lattengebirge trägt bis heute den Namen „Dreisesselberg“, da sich hier die Throne („Sessel“) von drei Landesfürsten fanden.
 


== Namengebung; Siegel und Wappen; Stadtrecht; Burgfrieden ==
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