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Beim so genannten '''Reichenhaller Reinheitsgebot''' handelt es sich um eine vom Reichenhaller Stadtrat erlassene Verordnung für alkoholische Getränke, die anlässlich der Ungeldverleihung an die Stadt 1493 entstanden ist. Dem Bier, seiner Zusammensetzung und dem Brauverfahren wurde darin besonderer Wert beigemessen. Unter anderem wurde angeordnet, als Brauzutaten nur Malz, Wasser und Hopfen zu verwenden. Die Bezeichnung als „Reichenhaller Reinheitsgebot“ geht auf den Historiker und Archivar Johannes Lang zurück. | Beim so genannten '''Reichenhaller Reinheitsgebot''' handelt es sich um eine vom Reichenhaller Stadtrat erlassene Verordnung für alkoholische Getränke, die anlässlich der Ungeldverleihung an die Stadt 1493 entstanden ist. Dem Bier, seiner Zusammensetzung und dem Brauverfahren wurde darin besonderer Wert beigemessen. Unter anderem wurde angeordnet, als Brauzutaten nur Malz, Wasser und Hopfen zu verwenden. Die Bezeichnung als „Reichenhaller Reinheitsgebot“ geht auf den Historiker und Archivar Johannes Lang zurück. | ||