Spitz am Hallthurm: Unterschied zwischen den Versionen

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Nachdem Salzburg, das seit 1810 zum Königreich Bayern gehört hatte, 1816 an Österreich abgetreten wurde, Berchtesgaden aber bayerisch blieb, musste man österreichisches Staatsgebiet überqueren, wenn man über den Pass Hallthurm nach Berchtesgaden gelangen wollte. Die hohen österreichischen Transitzölle, die für Salzfuhrwerke aus Berchtesgaden zu bezahlen waren, führten dazu, dass der bayerische Salzhandel nur noch über die Schwarzbachwacht betrieben wurde. Diese Verbindung war aber ein sehr langer Umweg, der viel Zeit kostete. Bayern und Österreich vereinbarten schließlich eine Grenzregulierung, die auch den Grenzverlauf an anderen Stellen veränderte.
Nachdem Salzburg, das seit 1810 zum Königreich Bayern gehört hatte, 1816 an Österreich abgetreten wurde, Berchtesgaden aber bayerisch blieb, musste man österreichisches Staatsgebiet überqueren, wenn man über den Pass Hallthurm nach Berchtesgaden gelangen wollte. Die hohen österreichischen Transitzölle, die für Salzfuhrwerke aus Berchtesgaden zu bezahlen waren, führten dazu, dass der bayerische Salzhandel nur noch über die Schwarzbachwacht betrieben wurde. Diese Verbindung war aber ein sehr langer Umweg, der viel Zeit kostete. Bayern und Österreich vereinbarten schließlich eine Grenzregulierung, die auch den Grenzverlauf an anderen Stellen veränderte.
    
    
Nach der Grenzregulierung von 1851 verlief die Straße von Reichenhall über den Pass Hallthurm nach Berchtesgaden ausschließlich über bayerisches Gebiet. Vier bisher österreichische Anwesen (Binder, Schwarzbacher, Seebacher und Schafflpeuntner) wurden dabei nach Bayerisch Gmain eingemeindet. Im Gegenzug trat Bayern einen Gebietsstreifen bei Marzoll an Österreich ab. Dadurch verlief die Straße von Großgmain in Richtung Wals nur noch auf österreichischem Territorium. Gleichzeitig wurde im Bereich des Grenzübergangs Hangendenstein bei Marktschellenberg eine Grenzbereinigung durchgeführt.
Nach der Grenzregulierung von 1851 verlief die Straße von Reichenhall über den Pass Hallthurm nach Berchtesgaden ausschließlich über bayerisches Gebiet. Vier bisher österreichische Anwesen (Binder, Schwarzbacher, Seebacher und Schafflpeuntner) wurden dabei nach Bayerisch Gmain eingemeindet. Im Gegenzug trat Bayern einen Gebietsstreifen bei Marzoll an Österreich ab. Dadurch verlief die Straße von Großgmain in Richtung Wals nur noch auf österreichischem Territorium. Gleichzeitig wurde im Bereich des Grenzübergangs [[Hangendenstein]] bei Marktschellenberg eine Grenzbereinigung durchgeführt.




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