Nasse Grenze (Saalach): Unterschied zwischen den Versionen

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Durch den Münchner Vertrag fiel das Land Salzburg am 1. Mai 1816 an Österreich  – allerdings nicht zur Gänze: Mit den Gerichten Waging, Tittmoning, Laufen und Teisendorf auf der linken Seite von Salzach und Saalach blieb das Gebiet des heutigen [[Rupertiwinkel]]s bei Bayern.  
Durch den Münchner Vertrag fiel das Land Salzburg am 1. Mai 1816 an Österreich  – allerdings nicht zur Gänze: Mit den Gerichten Waging, Tittmoning, Laufen und Teisendorf auf der linken Seite von Salzach und Saalach blieb das Gebiet des heutigen [[Rupertiwinkel]]s bei Bayern.  
Die Flüsse Saalach und Salzach wurden dabei zu Grenzflüssen.  Die Nasse Grenze verlief in der Flussmitte, welche sich in der Natur jedoch meist nicht feststellen ließ. Die Flüsse mit ihren zahlreichen Nebenarmen veränderten bei jedem Hochwasser, wie etwa bei der jährlichen Schneeschmelze, ihren Lauf. Daher vereinbarten Bayern und Österreich die Regulierung und Begradigung der beiden Gewässer in einem Vertrag vom 24. Dezember 1820. Diese Regulierung erfolgte nach einer Karte, die schon 1817 angefertigt worden war. Vom Walserberg flussabwärts wurden an beiden Ufern „Grenzrichtungssteine“ aufgestellt, die sich auf österreichischem bzw. bayerischem Grund gegenüber standen und dieselbe Nummer tragen.  Mit beiden Steinen konnte die künftige Mitte des Flusses berechnet und der Fluss dementsprechend reguliert werden. Im Gegensatz zu sonstigen Grenzsteinen tragen sie nur auf einer, der dem Fluss zugewandten Seite, eine Beschriftung mit der jeweiligen Staatsbezeichnung.  
Die Flüsse Saalach und Salzach wurden dabei zu Grenzflüssen.  Die Nasse Grenze verlief in der Flussmitte, welche sich in der Natur jedoch meist nicht feststellen ließ. Die Flüsse mit ihren zahlreichen Nebenarmen veränderten bei jedem Hochwasser, wie etwa bei der jährlichen Schneeschmelze, ihren Lauf. Daher vereinbarten Bayern und Österreich die Regulierung und Begradigung der beiden Gewässer in einem Vertrag vom 24. Dezember 1820. Diese Regulierung erfolgte nach einer Karte, die schon 1817 angefertigt worden war.
Neben dem erhofften Gewinn von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen durch eine Flussregulierung gab es einen weiteren Hauptgrund, warum man im 19. Jahrhundert endlich einen beständigen Grenzverlauf schaffen wollte. Wie Planzeichnungen aus dem 16. Jahrhundert zeigen, versuchte man mittels „Bschlächten“ (Uferschutzbauten) und „Verwerchungen“ (Buhnen)  das Ufer zu schützen und damit auch die Grenze in der Flussmitte zu fixieren oder sogar den Fluss ins Nachbarland abzudrängen. Noch im 18. Jahrhundert stritten sich Bayern und Salzburg um den rechtmäßigen Grenzverlauf und damit um einige Quadratmeter Auwald beim Goldenen Zweig zwischen Reichenhall und Piding. 
 
Vom Walserberg flussabwärts wurden an beiden Ufern „Grenzrichtungssteine“ aufgestellt, die sich auf österreichischem bzw. bayerischem Grund gegenüber standen und dieselbe Nummer tragen.  Mit beiden Steinen konnte die künftige Mitte des Flusses berechnet und der Fluss dementsprechend reguliert werden. Im Gegensatz zu sonstigen Grenzsteinen tragen sie nur auf einer, der dem Fluss zugewandten Seite, eine Beschriftung mit der jeweiligen Staatsbezeichnung.  
Die Initialen K.B.G. stehen dabei für Königlich Bayerisches Gebiet, K.K.Ö.G. für Kaiserlich Königlich Österreichisches Gebiet.  
Die Initialen K.B.G. stehen dabei für Königlich Bayerisches Gebiet, K.K.Ö.G. für Kaiserlich Königlich Österreichisches Gebiet.  


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