Bayern und Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem Aussterben der Grafen von Peilstein (um 1218) entbrannte ein über Jahrzehnte dauernder Kampf zwischen dem bayerischen Herzog und dem Salzburger Erzbischof um die Herrschaft über die Salinenstadt Reichenhall, den sie mit einem regelrechten „Burgenkrieg“ ausfochten. Im Jahr 1262 entschied Herzog Heinrich XIII. von Niederbayern den Kampf für sich, er zerstörte die erzbischöflichen Burgen Kirchberg, Amerang und Vager im Reichenhaller Tal.
Nach dem Aussterben der Grafen von Peilstein (um 1218) entbrannte ein über Jahrzehnte dauernder Kampf zwischen dem bayerischen Herzog und dem Salzburger Erzbischof um die Herrschaft über die Salinenstadt Reichenhall, den sie mit einem regelrechten „Burgenkrieg“ ausfochten. Im Jahr 1262 entschied Herzog Heinrich XIII. von Niederbayern den Kampf für sich, er zerstörte die erzbischöflichen Burgen Kirchberg, Amerang und Vager im Reichenhaller Tal.
== Salzburg löst sich von Bayern ==


Die Erzbischöfe waren bestrebt, ein geschlossenes Herrschaftsgebiet zu schaffen, was durch den Erwerb von Grafschaften und Hochgerichtsbezirken geschah. Salzburg hatte unter anderem 1213 alle Rechte im Lungau erworben und den [[Pinzgau]], der zuvor ein an den Bayernherzog vergebenes Lehen war, 1228 erhalten. Nachdem 1229 die Grafen von Lebenau  [https://www.sn.at/wiki/Burg_Lebenau_(Laufen)] ausgestorben waren, konnte sich der Salzburger Erzbischof Eberhard II. deren Grafschaft größtenteils sichern. Mit dem Aussterben der Grafen von [[Plainburg|Plain]] im Jahre 1260 fielen große Teile ihres Herrschaftsgebiets schließlich an die Nachfolger Eberhards II.. Damit verfügten die Salzburger Erzbischöfe über ein verhältnismäßig großes geschlossenes Herrschaftsgebiet. Mit der weitgehenden [[Nasse Grenze (Saalach)|Anerkennung der Grenzen]] der erzbischöflichen Besitzungen durch den Bayernherzog im Jahr 1275 (Verträge von Erharting) war eine wichtige Voraussetzung für die Landeswerdung Salzburgs geschaffen. 1297 verkauften die Herzöge von Bayern das Gasteiner Tal an Erzbischof Konrad IV. von Fohnsdorf.
Die Erzbischöfe waren bestrebt, ein geschlossenes Herrschaftsgebiet zu schaffen, was durch den Erwerb von Grafschaften und Hochgerichtsbezirken geschah. Salzburg hatte unter anderem 1213 alle Rechte im Lungau erworben und den [[Pinzgau]], der zuvor ein an den Bayernherzog vergebenes Lehen war, 1228 erhalten. Nachdem 1229 die Grafen von Lebenau  [https://www.sn.at/wiki/Burg_Lebenau_(Laufen)] ausgestorben waren, konnte sich der Salzburger Erzbischof Eberhard II. deren Grafschaft größtenteils sichern. Mit dem Aussterben der Grafen von [[Plainburg|Plain]] im Jahre 1260 fielen große Teile ihres Herrschaftsgebiets schließlich an die Nachfolger Eberhards II.. Damit verfügten die Salzburger Erzbischöfe über ein verhältnismäßig großes geschlossenes Herrschaftsgebiet. Mit der weitgehenden [[Nasse Grenze (Saalach)|Anerkennung der Grenzen]] der erzbischöflichen Besitzungen durch den Bayernherzog im Jahr 1275 (Verträge von Erharting) war eine wichtige Voraussetzung für die Landeswerdung Salzburgs geschaffen. 1297 verkauften die Herzöge von Bayern das Gasteiner Tal an Erzbischof Konrad IV. von Fohnsdorf.
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