Salztransport und Salzhandel: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch einem 1594 geschlossenen Vertrag erhielt der bayerische Herzog vom Salzburger Erzbischof das Monopol für den Handel mit dem Halleiner Salz, das auf dem Wasserweg exportiert wurde, was etwa zwei Dritteln der Produktion entsprach.  Bayern verpflichtete sich, 20.000 Tonnen im Jahr zu einem festgesetzten Preis abzunehmen. Dazu installierte der Herzog als seinen Vertreter in Laufen einen bayerischen Salzfertiger, der anstelle der bisherigen privaten Fertiger (Salzschifffahrts-Unternehmer) die Schifffahrt von Laufen nach Passau und Burghausen organisierte und kontrollierte.  
Durch einem 1594 geschlossenen Vertrag erhielt der bayerische Herzog vom Salzburger Erzbischof das Monopol für den Handel mit dem Halleiner Salz, das auf dem Wasserweg exportiert wurde, was etwa zwei Dritteln der Produktion entsprach.  Bayern verpflichtete sich, 20.000 Tonnen im Jahr zu einem festgesetzten Preis abzunehmen. Dazu installierte der Herzog als seinen Vertreter in Laufen einen bayerischen Salzfertiger, der anstelle der bisherigen privaten Fertiger (Salzschifffahrts-Unternehmer) die Schifffahrt von Laufen nach Passau und Burghausen organisierte und kontrollierte.  


Bayern kassierte beim Handel mit dem Halleiner Salz Mauten und Zölle in doppelter Höhe und bestimmte so die Preisgestaltung dieses Produkts mit, was zu Streitigkeiten mit dem Salzburger  Erzbischof führte. Außerdem versuchten sowohl Bayern als auch Salzburg ihren Einfluss auf die Fürstpropstei Berchtesgaden und das [[Salzbergwerk Berchtesgaden|Berchtesgadener Salzwesen]] auszubauen. Zwischen Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau und Herzog Maximilian I. von Bayern entbrannte 1611 schließlich der so genannte „Salzkrieg“ um die Dominanz im Salzhandel. Dieser Konflikt wurde mit gegenseitigen Wirtschaftsboykotten, Lebensmittel-Embargos und militärischen Operationen ausgetragen. Bayern konnte letztendlich den Salzhandel zu seinen Gunsten steuern, nachdem Maximilian als Sieger aus dem Salzkrieg hervorgegangen war. Das Herzogtum baute seinen Einfluss auf Berchtesgaden weiter aus und verlangte für das Halleiner Salz weiterhin die doppelte Maut, weshalb das Reichenhaller Salz leichter abgesetzt werden konnte. Außerdem ließ der Herzog nur jene Exportmenge aus Hallein zu, die über die in Reichenhall und Berchtesgaden produzierte Menge hinaus absetzbar war.  
Bayern kassierte beim Handel mit dem Halleiner Salz Mauten und Zölle in doppelter Höhe und bestimmte so die Preisgestaltung dieses Produkts mit, was zu Streitigkeiten mit dem Salzburger  Erzbischof führte. Außerdem versuchten sowohl Bayern als auch Salzburg ihren Einfluss auf die Fürstpropstei Berchtesgaden und das Berchtesgadener Salzwesen [http://www.heimatkundeverein-reichenhall.de/downloads/hb/hb_2017_drei.pdf] auszubauen. Zwischen Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau und Herzog Maximilian I. von Bayern entbrannte 1611 schließlich der so genannte „Salzkrieg“ um die Dominanz im Salzhandel. Dieser Konflikt wurde mit gegenseitigen Wirtschaftsboykotten, Lebensmittel-Embargos und militärischen Operationen ausgetragen. Bayern konnte letztendlich den Salzhandel zu seinen Gunsten steuern, nachdem Maximilian als Sieger aus dem Salzkrieg hervorgegangen war. Das Herzogtum baute seinen Einfluss auf Berchtesgaden weiter aus und verlangte für das Halleiner Salz weiterhin die doppelte Maut, weshalb das Reichenhaller Salz leichter abgesetzt werden konnte. Außerdem ließ der Herzog nur jene Exportmenge aus Hallein zu, die über die in Reichenhall und Berchtesgaden produzierte Menge hinaus absetzbar war.  


Ein bayerischer „Oberanschaffer“ samt vier „Nebenanschaffern“ war ab 1614 an der Halleiner Saline eingesetzt und kontrollierte die Produktion. Zusätzlich überwachte der bayerische „Salzgegenschreiber“ die Verpackung und die Ausfuhr um „die Gewährlichkeit der Salzlieferungen“ für Bayern sicherzustellen. Auf diese Weise beherrschten die bayerischen  Herzöge für etwa zwei Jahrhunderte den Handel mit Halleiner und Berchtesgadener Salz bis zum Ende der geistlichen Fürstentümer zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Streitigkeiten wegen Nichterfüllung der vereinbarten Abnahmequote prägten fortwährend das Verhältnis zwischen  Salzburg und Bayern.  
Ein bayerischer „Oberanschaffer“ samt vier „Nebenanschaffern“ war ab 1614 an der Halleiner Saline eingesetzt und kontrollierte die Produktion. Zusätzlich überwachte der bayerische „Salzgegenschreiber“ die Verpackung und die Ausfuhr um „die Gewährlichkeit der Salzlieferungen“ für Bayern sicherzustellen. Auf diese Weise beherrschten die bayerischen  Herzöge für etwa zwei Jahrhunderte den Handel mit Halleiner und Berchtesgadener Salz bis zum Ende der geistlichen Fürstentümer zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Streitigkeiten wegen Nichterfüllung der vereinbarten Abnahmequote prägten fortwährend das Verhältnis zwischen  Salzburg und Bayern.