Salztransport und Salzhandel: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Salzhandelsmonopol'''
'''Salzhandelsmonopol'''


Ab 1481 hatten die Bayernherzöge durch Aufkauf fast aller Salinenanteile in Reichenhall das Monopol der bayerischen Salzproduktion an sich gebracht. Um am lukrativen bayerischen Salzhandel zu verdienen schuf Herzog Wilhelm V. das staatliche Salzhandels-Monopol zugunsten des Hauses Wittelsbach, wozu er 1586 bis 1589 die Handels- und Niederlagsrechte der Städte aufkaufte oder einzog. Damit waren die bürgerlichen Sender, welche zuvor durch den Salzhandel zu Reichtum und Einfluss gelangt waren, ihres Einkommens beraubt, da sie durch landesherrliche Beamte der Salzämter abgelöst wurden.  Diese organisierten nun den Transport und engagierten entsprechende (bäuerliche) Fuhrleute. Die Gewinne flossen allein dem Herzog zu. Auf dem Weg von Reichenhall bis München verdoppelte sich der Preis des Salzes durch die anfallenden Mauten und Zölle. Im 18. Jh. war Salz billiger zu haben: Den doppelten Preis erreichte es erst in Landsberg am Lech.  
Ab 1481 hatten die Bayernherzöge durch Aufkauf fast aller Salinenanteile in Reichenhall das Monopol der bayerischen Salzproduktion an sich gebracht. Um auch am lukrativen bayerischen Salzhandel zu verdienen schuf Herzog Wilhelm V. das staatliche Salzhandels-Monopol zugunsten des Hauses Wittelsbach, wozu er 1586 bis 1589 die Handels- und Niederlagsrechte der Städte aufkaufte oder einzog. Damit waren die bürgerlichen Sender, welche zuvor durch den Salzhandel zu Reichtum und Einfluss gelangt waren, ihres Einkommens beraubt, da sie durch landesherrliche Beamte der Salzämter abgelöst wurden.  Diese organisierten nun den Transport und engagierten entsprechende (bäuerliche) Fuhrleute. Die Gewinne flossen allein dem Herzog zu. Auf dem Weg von Reichenhall bis München verdoppelte sich der Preis des Salzes durch die anfallenden Mauten und Zölle. Im 18. Jh. war Salz billiger zu haben: Den doppelten Preis erreichte es erst in Landsberg am Lech.  


In herzoglichen und kurfürstlichen Mandaten aus dem 17. und 18. Jahrhundert wird den eingesetzten Fuhrleuten teilweise fahrlässiger Umgang mit den Salzladungen vorgeworfen. Häufig wurden die Salzfässer geöffnet, der Inhalt verkauft und die entnommene Menge mit anderem Material, wie Kalk, Holz oder Steinen wieder aufgefüllt.  Vergehen dieser Art wurden mit Leibstrafen (Züchtigung) geahndet.  
In herzoglichen und kurfürstlichen Mandaten aus dem 17. und 18. Jahrhundert wird den eingesetzten Fuhrleuten teilweise fahrlässiger Umgang mit den Salzladungen vorgeworfen. Häufig wurden die Salzfässer geöffnet, der Inhalt verkauft und die entnommene Menge mit anderem Material, wie Kalk, Holz oder Steinen wieder aufgefüllt.  Vergehen dieser Art wurden mit Leibstrafen (Züchtigung) geahndet.  
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Aber auch in den Handel mit Halleiner Salz griffen die bayerischen Herzöge ein: Nachdem die Habsburger 1526 die Regierung in Böhmen übernommen hatten, verdrängten sie das Salz aus den Nachbarländern mit enorm hohen Einfuhrzöllen und versorgten fortan Böhmen und Österreich nördlich der Donau aus ihren eigenen Salinen im Salzkammergut. Hallein hatte dadurch seinen wichtigsten Absatzmarkt verloren und war nun noch weitaus stärker vom Export nach Bayern abhängig.  
Aber auch in den Handel mit Halleiner Salz griffen die bayerischen Herzöge ein: Nachdem die Habsburger 1526 die Regierung in Böhmen übernommen hatten, verdrängten sie das Salz aus den Nachbarländern mit enorm hohen Einfuhrzöllen und versorgten fortan Böhmen und Österreich nördlich der Donau aus ihren eigenen Salinen im Salzkammergut. Hallein hatte dadurch seinen wichtigsten Absatzmarkt verloren und war nun noch weitaus stärker vom Export nach Bayern abhängig.  


Deshalb erhielt der bayerische Herzog 1594 vom Salzburger Erzbischof das Monopol für den Handel mit dem Halleiner Salz, das auf dem Wasserweg exportiert wurde, was etwa zwei Dritteln der Produktion entsprach.  Bayern verpflichtete sich, 20.000 Tonnen im Jahr zu einem festgesetzten Preis abzunehmen. Dazu installierte der Herzog als seinen Vertreter in Laufen einen bayerischen Salzfertiger, der anstelle der bisherigen privaten Fertiger (Salzschifffahrts-Unternehmer) die Schifffahrt von Laufen nach Passau und Burghausen organisierte und kontrollierte.  
Deshalb erhielt der bayerische Herzog 1594 vom Salzburger Erzbischof das Monopol für den Handel mit dem Halleiner Salz, das auf dem Wasserweg exportiert wurde, was etwa zwei Dritteln der Produktion entsprach.  Bayern verpflichtete sich, 20.000 Tonnen im Jahr zu einem festgesetzten Preis abzunehmen. Dazu installierte der Herzog als seinen Vertreter in Laufen einen bayerischen Salzfertiger, der anstelle der bisherigen privaten Fertiger (Salzschifffahrts-Unternehmer) die Schifffahrt von Laufen nach Burghausen und St. Nikola bei Passau organisierte und kontrollierte.  


Bayern kassierte beim Handel mit dem Halleiner Salz Mauten und Zölle in doppelter Höhe und bestimmte so die Preisgestaltung dieses Produkts mit, was zu Streitigkeiten mit dem Salzburger  Erzbischof führte. Außerdem versuchten sowohl Bayern als auch Salzburg ihren Einfluss auf die Fürstpropstei Berchtesgaden und das Berchtesgadener Salzwesen [http://www.heimatkundeverein-reichenhall.de/downloads/hb/hb_2017_drei.pdf] auszubauen. Zwischen Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau und Herzog Maximilian I. von Bayern entbrannte 1611 schließlich der so genannte „Salzkrieg“ um die Dominanz im Salzhandel. Dieser Konflikt wurde mit gegenseitigen Wirtschaftsboykotten, Lebensmittel-Embargos und militärischen Operationen ausgetragen. Bayern konnte letztendlich den Salzhandel zu seinen Gunsten steuern, nachdem Maximilian als Sieger aus dem Salzkrieg hervorgegangen war. Das Herzogtum baute seinen Einfluss auf Berchtesgaden weiter aus und verlangte für das Halleiner Salz weiterhin die doppelte Maut, weshalb das Reichenhaller Salz leichter abgesetzt werden konnte. Außerdem ließ der Herzog nur jene Exportmenge aus Hallein zu, die über die in Reichenhall und Berchtesgaden produzierte Menge hinaus absetzbar war.  
Bayern kassierte beim Handel mit dem Halleiner Salz Mauten und Zölle in doppelter Höhe und bestimmte unter anderem so die Preisgestaltung dieses Produkts mit, was zu Streitigkeiten mit dem Salzburger  Erzbischof führte. Außerdem versuchten sowohl Bayern als auch Salzburg ihren Einfluss auf die Fürstpropstei Berchtesgaden und das Berchtesgadener Salzwesen [http://www.heimatkundeverein-reichenhall.de/downloads/hb/hb_2017_drei.pdf] auszubauen. Zwischen Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau und Herzog Maximilian I. von Bayern entbrannte 1611 schließlich der so genannte „Salzkrieg“ um die Dominanz im Salzhandel. Dieser Konflikt wurde mit gegenseitigen Wirtschaftsboykotten, Lebensmittel-Embargos und militärischen Operationen ausgetragen. Bayern konnte letztendlich den Salzhandel zu seinen Gunsten steuern, nachdem Maximilian als Sieger aus dem Salzkrieg hervorgegangen war. Das Herzogtum baute seinen Einfluss auf Berchtesgaden weiter aus und verlangte für das Halleiner Salz weiterhin die doppelte Maut, weshalb das Reichenhaller Salz leichter abgesetzt werden konnte. Außerdem ließ der Herzog nur jene Exportmenge aus Hallein zu, die über die in Reichenhall und Berchtesgaden produzierte Menge hinaus absetzbar war.  


Ein bayerischer „Oberanschaffer“ samt vier „Nebenanschaffern“ war ab 1614 an der Halleiner Saline eingesetzt und kontrollierte die Produktion. Zusätzlich überwachte der bayerische „Salzgegenschreiber“ die Verpackung und die Ausfuhr um „die Gewährlichkeit der Salzlieferungen“ für Bayern sicherzustellen. Auf diese Weise beherrschten die bayerischen  Herzöge für etwa zwei Jahrhunderte den Handel mit Halleiner und Berchtesgadener Salz bis zum Ende der geistlichen Fürstentümer zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Streitigkeiten wegen Nichterfüllung der vereinbarten Abnahmequote prägten fortwährend das Verhältnis zwischen  Salzburg und Bayern.  
Ein bayerischer „Oberanschaffer“ samt vier „Nebenanschaffern“ war ab 1614 an der Halleiner Saline eingesetzt und kontrollierte die Produktion. Zusätzlich überwachte der bayerische „Salzgegenschreiber“ die Verpackung und die Ausfuhr. Auf diese Weise beherrschten die bayerischen  Kurfürsten für etwa zwei Jahrhunderte den Handel mit Halleiner und Berchtesgadener Salz bis zum Ende der geistlichen Fürstentümer zu Beginn des 19. Jahrhunderts.  
Streitigkeiten wegen Nichterfüllung der vereinbarten Abnahmequote prägten fortwährend das Verhältnis zwischen  Salzburg und Bayern.  


Für das Reichenhaller und Traunsteiner Salz (ab 1619) wurden in der Folge neue Märkte in Schwaben, Franken und der Schweiz erschlossen. Bayern und Österreich dominierten fortan den süddeutschen Salzmarkt.
Für das Reichenhaller und Traunsteiner Salz (ab 1619) wurden in der Folge neue Märkte in Schwaben, Franken und der Schweiz erschlossen. Bayern und Österreich dominierten fortan den süddeutschen Salzmarkt.
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