Chiemgau: Unterschied zwischen den Versionen

257 Bytes hinzugefügt ,  7. März 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 8: Zeile 8:
Das Gebiet nördlich und östlich von Gars am Inn lag im [[Isengau]].
Das Gebiet nördlich und östlich von Gars am Inn lag im [[Isengau]].


Eine mögliche politische Bedeutung der mittelalterlichen Gaue ist in der historischen Forschung bis heute nicht hinreichend geklärt. Nach dem Sturz des Herzogshauses der Agilolfinger 788, und der Eingliederung Bayerns in das Frankenreich teilte man das Land in Grafschaften ein, die von Grafen geleitet wurden. Damit hatten die Gaue ihre frühere wohl politische bzw. verwaltungstechnische Bedeutung verloren und ihre Namen wurden zu reinen Landschaftsbezeichnungen. Etliche dieser Namen, wie z.B. [[Gau Inter Valles|Inter Valles]] ("zwischen den Tälern"), [[Isengau]], Mattiggau, Sundergau, [[Zeidlarngau]] und [[Salzburggau]] verschwanden im Laufe der Jahrhunderte. "Chiemgau" ist der einzige Gauname der Agilolfingerzeit, der sich in [[Altbayern]] bis heute erhalten hat. Allerdings ist noch nicht erforscht, ob die Bezeichnung tatsächlich durchgängig in Gebrauch war oder erst später (18./19. Jh.) in historisierender Absicht wiederbelebt wurde.  
Eine mögliche politische Bedeutung der mittelalterlichen Gaue ist in der historischen Forschung bis heute nicht hinreichend geklärt. Nach dem Sturz des Herzogshauses der Agilolfinger 788, und der Eingliederung Bayerns in das Frankenreich teilte man das Land in Grafschaften ein, die von Grafen geleitet wurden. Damit hatten die Gaue ihre frühere wohl politische bzw. verwaltungstechnische Bedeutung verloren und ihre Namen wurden zu reinen Landschaftsbezeichnungen. Etliche dieser Namen, wie z.B. [[Gau Inter Valles|Inter Valles]] ("zwischen den Tälern"), [[Isengau]], Mattiggau, Sundergau, [[Zeidlarngau]] und [[Salzburggau]] verschwanden im Laufe der Jahrhunderte. "Chiemgau" ist der einzige Gauname der Agilolfingerzeit, der sich in [[Altbayern]] bis heute erhalten hat. Allerdings ist noch nicht eingehend untersucht, inwieweit die Bezeichnung durchgängig in Gebrauch war oder erst später (im 18. oder 19. Jahrhundert) in historisierender Absicht für ein größeres Gebiet wiederbelebt wurde.
In einem Herzogsurbar aus den Jahren nach 1301 erscheint für die Gegend nördlich des Grassauer Tals (Tal der Tiroler Ache) die Bezeichnung ''„in dem Chyemkäv“''. Das Landgericht Traunstein war seit dem 14. Jahrhundert in so genannte Schergenämter unterteilt. Dazu gehörte das ''„ampt in dem Chiempkäv“'' welches das Gebiet zwischen dem Chiemsee und der Traun umfasste. Im 15. Jahrhundert teilte man es in das ''„Amt Oberchiemgau“'', das von Bernhaupten (bei Bergen) bis Erlstätt reichte. Das ''„Amt Niederchiemgau“'' umfasste das Gebiet nördlich von Erlstätt bis Haßmonig bei St. Georgen.
 
Das Kloster Baumburg verfügte laut den Urbaren von 1204 und 1245 über Besitz „im Chiemgau“ in Chieming und in Orten, die alle rund um dieses Dorf liegen.  
In einem Herzogsurbar aus den Jahren nach 1301 erscheint für die Gegend nördlich des Grassauer Tals (Tal der Tiroler Ache) die Bezeichnung ''„in dem Chyemkäv“'' (Chiemgäu, sächlich!). Das Landgericht Traunstein war seit dem 14. Jahrhundert in so genannte Schergenämter unterteilt. Dazu gehörte das ''„ampt in dem Chiempkäv“'' welches das Gebiet zwischen dem Chiemsee und der Traun umfasste. Im 15. Jahrhundert erfolgte eine Neueinteilung. Nun gab es das ''„Amt Oberchiemgau“'', das von Bernhaupten (bei Bergen) bis Erlstätt reichte. Das ''„Amt Niederchiemgau“'' umfasste das Gebiet nördlich von Erlstätt bis Haßmonig bei St. Georgen.