Salzburggau: Unterschied zwischen den Versionen

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In den Geschichtsquellen finden sich Hinweise darauf, dass Grafschaften auf Grundlage von Gauen errichtet wurden. Allerdings bestanden innerhalb eines Gaus auch mehrere Grafschaften oder Grafschaften dehnten sich über Gaugrenzen oder mehrere Gaue hinweg aus. Daher müssen die beiden Begriffe ''Gau'' und ''Grafschaft'' nicht in einem Zusammenhang stehen. Die moderne Geschichtswissenschaft beurteilt die Einführung und Verwendung der Begriffe „Gaugraf“ und „Gaugrafschaft“ durch Historiker des 18. und 19. Jahrhunderts als Konstrukt ohne Quellengrundlage.
In den Geschichtsquellen finden sich Hinweise darauf, dass Grafschaften auf Grundlage von Gauen errichtet wurden. Allerdings bestanden innerhalb eines Gaus auch mehrere Grafschaften oder Grafschaften dehnten sich über Gaugrenzen oder mehrere Gaue hinweg aus. Daher müssen die beiden Begriffe ''Gau'' und ''Grafschaft'' nicht in einem Zusammenhang stehen. Die moderne Geschichtswissenschaft beurteilt die Einführung und Verwendung der Begriffe „Gaugraf“ und „Gaugrafschaft“ durch Historiker des 18. und 19. Jahrhunderts als Konstrukt ohne Quellengrundlage.
Bedeutende Adelsgeschlechter, welche Grafen im Salzburggau stellten, waren die Engelberte (9.Jh.), die Aribonen (9. u. 10. Jh.) und die Sighardinger (10. u. 11. Jh.). Ab etwa 1100 waren die Grafen von [[Plainburg|Plain]] mit der Grafschaft im oberen (südlichen) Salzburggau belehnt. Nördlich davon, im unteren Salzburggau, hatten die Grafen von Lebenau [https://www.sn.at/wiki/Burg_Lebenau_(Laufen)] seit 1104 eine Grafschaft inne. Daneben gab es seit etwa 1070 im Reichenhaller Tal die Hallgrafschaft und die Grafschaft (Reichen-)Hall, aus denen sich später das Pfleggericht Reichenhall entwickelt hat. Südlich des Untersbergs wurde 1102 das Augustiner-Chorherrenstift Berchtesgaden gegründet, das sich im Laufe der Zeit von den Plainer Grafen, welche die Hochgerichtsrechte über das Berchtesgadener Tal besaßen, unabhängig machen konnte. Das südöstliche Gebiet des Salzburggaus (etwa von Thalgau über Faistenau bis Abtenau) hatten die Salzburger Erzbischöfe vom 9. bis zum 11. Jh. erworben.  
Bedeutende Adelsgeschlechter, welche Grafen im Salzburggau stellten, waren die Engelberte (9.Jh.), die Aribonen (9. u. 10. Jh.) und die Sighardinger (10. u. 11. Jh.). Ab etwa 1100 waren die Grafen von [[Plainburg|Plain]] mit der Grafschaft im oberen (südlichen) Salzburggau belehnt. Nördlich davon, im unteren Salzburggau, hatten die Grafen von Lebenau [https://www.sn.at/wiki/Burg_Lebenau_(Laufen)] seit 1104 eine Grafschaft inne. Daneben gab es seit etwa 1070 im Reichenhaller Tal die Hallgrafschaft und die Grafschaft (Reichen-)Hall, aus denen sich später das Pfleggericht Reichenhall entwickelt hat. Südlich des Untersbergs wurde 1102 das Augustiner-Chorherrenstift Berchtesgaden gegründet, das sich im Laufe der Zeit von den Plainer Grafen, welche die Hochgerichtsrechte über das Berchtesgadener Tal besaßen, unabhängig machen konnte. Das südöstliche Gebiet des Salzburggaus (etwa von Thalgau über Faistenau bis Abtenau) hatten die Salzburger Erzbischöfe vom 8. bis zum 11. Jh. erworben.  


Die Lebenauer starben 1229, die Plainer 1260 aus. Beide Grafschaften fielen daraufhin größtenteils an den Erzbischof von Salzburg. Im zweiten Vertrag von Erharting (1275) erkannte der Bayernherzog die Grenzen der Besitzungen des Salzburger Erzbischofs weitgehend an. Mit der vollständigen Ablösung Salzburgs von Bayern in den Jahren von 1328 bis 1340 wurde der Salzburggau geteilt und die Bezeichnung damit hinfällig. Der salzburgische Teil wurde später „Flaches Land" oder „Außergebirg“ genannt. Beim Herzogtum Bayern verblieb das Saalachtal mit dem Gericht Reichenhall. Berchtesgaden wurde bereits 1294 selbständig und 1306 erstmals als "Land" erwähnt.
Die Lebenauer starben 1229, die Plainer 1260 aus. Beide Grafschaften fielen daraufhin größtenteils an den Erzbischof von Salzburg. Im zweiten Vertrag von Erharting (1275) erkannte der Bayernherzog die Grenzen der Besitzungen des Salzburger Erzbischofs weitgehend an. Mit der vollständigen Ablösung Salzburgs von Bayern in den Jahren von 1328 bis 1340 wurde der Salzburggau geteilt und die Bezeichnung damit hinfällig. Der salzburgische Teil wurde später „Flaches Land" oder „Außergebirg“ genannt. Beim Herzogtum Bayern verblieb das Saalachtal mit dem Gericht Reichenhall. Berchtesgaden wurde bereits 1294 selbständig und 1306 erstmals als "Land" erwähnt.
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