Brennholzversorgung der Saline Reichenhall: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Salinenwälder'''
'''Salinenwälder'''


Seit dem frühen Mittelalter waren die Wälder in der Umgebung von [[Bad Reichenhall|Reichenhall]] aufgebraucht, daher wurden die Waldungen Saalach aufwärts bis in den Pinzgau genutzt. Bereits im ältesten Salzburger Güterverzeichnis „Notitia Arnonis“ aus der Zeit um 790 gibt es Hinweise auf eine Holztrift aus diesem Gebiet zur Reichenhaller Saline. Am Anfang des 12. Jahrhunderts intensivierte sich der Holzeinschlag. So erhielt etwa das Kloster Reichersberg (Innviertel) 1137 eine Reichenhaller Salzpfanne und Wald bei Unken, aus dem das Brennmaterial für die Pfanne gewonnen werden sollte. Die Trift (Schwemmen) war die einfachste und günstigste Weise, Holz zu transportieren.  
Seit dem frühen Mittelalter waren die Wälder in der Umgebung von [[Bad Reichenhall|Reichenhall]] aufgebraucht, daher wurden die Waldungen Saalach aufwärts bis in den Pinzgau genutzt. Bereits im ältesten Salzburger Güterverzeichnis „[[Salzburger Güterverzeichnisse|Notitia Arnonis]]“ aus der Zeit um 790 gibt es Hinweise auf eine Holztrift aus diesem Gebiet zur Reichenhaller Saline. Am Anfang des 12. Jahrhunderts intensivierte sich der Holzeinschlag. So erhielt etwa das Kloster Reichersberg (Innviertel) 1137 eine Reichenhaller Salzpfanne und Wald bei Unken, aus dem das Brennmaterial für die Pfanne gewonnen werden sollte. Die Trift (Schwemmen) war die einfachste und günstigste Weise, Holz zu transportieren.  
Anfangs besaß der bayerische Herzog die Forsthoheit über die Wälder im Pinzgau, die so genannten Saalforste. 1228 kam der Pinzgau als Lehen an den Salzburger Erzbischof. Die Erzbischöfe haben die Holzrechte der Salinenbetreiber nicht angetastet. Nachdem sich Salzburg 1328 vom Herzogtum Bayern gelöst hatte, lagen die Pinzgauer Salinenwaldungen  tatsächlich im Ausland. Die Wahrung der Holz- und Triftrechte war seither weitaus problematischer. Immer wieder nutzten (rodeten) salzburgische Untertanen unerlaubter Weise die Wälder für ihre Zwecke. Ein Vertrag, das so genannte „Landgebot“ von 1525 zwischen dem Herzog und dem Erzbischof, regelte den Holzbezug der Saline in den Saalforsten. Ebenso die Salinenkonvention von 1829, welche 1958 im Wesentlichen bestätigt wurde. Heute umfassen die Bayerischen Saalforste auf österreichischem Territorium 18.000 Hektar Wald, die dem Freistaat Bayern gehören.  
Anfangs besaß der bayerische Herzog die Forsthoheit über die Wälder im Pinzgau, die so genannten Saalforste. 1228 kam der Pinzgau als Lehen an den Salzburger Erzbischof. Die Erzbischöfe haben die Holzrechte der Salinenbetreiber nicht angetastet. Nachdem sich Salzburg 1328 vom Herzogtum Bayern gelöst hatte, lagen die Pinzgauer Salinenwaldungen  tatsächlich im Ausland. Die Wahrung der Holz- und Triftrechte war seither weitaus problematischer. Immer wieder nutzten (rodeten) salzburgische Untertanen unerlaubter Weise die Wälder für ihre Zwecke. Ein Vertrag, das so genannte „Landgebot“ von 1525 zwischen dem Herzog und dem Erzbischof, regelte den Holzbezug der Saline in den Saalforsten. Ebenso die Salinenkonvention von 1829, welche 1958 im Wesentlichen bestätigt wurde. Heute umfassen die Bayerischen Saalforste auf österreichischem Territorium 18.000 Hektar Wald, die dem Freistaat Bayern gehören.  


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Triftmeisterhaus (Übersteherhaus) Übersteher = Aufseher, (Triftmeisterweg 6)
Triftmeisterhaus (Übersteherhaus) Übersteher = Aufseher, (Triftmeisterweg 6)


Fürschlacht mit „Geisterhäusl“ am Fürschlachtweg
[[Fürschlacht]] mit „Geisterhäusl“ am Fürschlachtweg


Holzgärten: Angerlgrund, Großer Grund, Spitzgrund, Hammergrund (Straßennamen)
Holzgärten: Angerlgrund, Großer Grund, Spitzgrund, Hammergrund (Straßennamen)
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