Nasse Grenze (Saalach): Unterschied zwischen den Versionen

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Als Nasse Grenze wird ein Grenzverlauf in einer Fluss- oder Bachmitte bezeichnet.  
Als Nasse Grenze wird ein Grenzverlauf in einer Fluss- oder Bachmitte bezeichnet.  


[[Image:Grenzverlauf.JPG|thumbnail|Verlauf der Grenze zwischen Bayern und Salzburg im Reichenhaller Tal]]
[[Image:Grenzverlauf.JPG|thumbnail|Verlauf der Grenze zwischen Bayern und Salzburg im Reichenhaller Becken]]




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Durch den Münchner Vertrag fiel das Land Salzburg am 1. Mai 1816 an Österreich  – allerdings nicht zur Gänze: Mit den Gerichten Waging, Tittmoning, Laufen und Teisendorf auf der linken Seite von Salzach und Saalach blieb das Gebiet des heutigen [[Rupertiwinkel]]s bei Bayern.  
Durch den Münchner Vertrag fiel das Land Salzburg am 1. Mai 1816 an Österreich  – allerdings nicht zur Gänze: Mit den Gerichten Waging, Tittmoning, Laufen und Teisendorf auf der linken Seite von Salzach und Saalach blieb das Gebiet des heutigen [[Rupertiwinkel]]s bei Bayern.  
Die Flüsse Saalach und Salzach wurden dabei zu Grenzflüssen.  Die Nasse Grenze verlief in der Flussmitte, welche sich in der Natur jedoch meist nicht feststellen ließ. Die Flüsse mit ihren zahlreichen Nebenarmen veränderten bei jedem Hochwasser, wie etwa bei der jährlichen Schneeschmelze, ihren Lauf. Daher vereinbarten Bayern und Österreich die Regulierung und Begradigung der beiden Gewässer in einem Vertrag vom 24. Dezember 1820. Diese Regulierung erfolgte nach einer Karte, die schon 1817 angefertigt worden war. Vom Walserberg flussabwärts wurden an beiden Ufern „Grenzrichtungssteine“ aufgestellt, die sich auf österreichischem bzw. bayerischem Grund genau gegenüber standen und dieselbe Nummer tragen.  Mit beiden Steinen konnte die künftige Mitte des Flusses berechnet und der Fluss dementsprechend reguliert werden. Im Gegensatz zu sonstigen Grenzsteinen tragen sie nur auf einer, der dem Fluss zugewandten Seite, eine Beschriftung mit der jeweiligen Staatsbezeichnung.  
Die Flüsse Saalach und Salzach wurden dabei zu Grenzflüssen.  Die Nasse Grenze verlief in der Flussmitte, welche sich in der Natur jedoch meist nicht feststellen ließ. Die Flüsse mit ihren zahlreichen Nebenarmen veränderten bei jedem Hochwasser, wie etwa bei der jährlichen Schneeschmelze, ihren Lauf. Daher vereinbarten Bayern und Österreich die Regulierung und Begradigung der beiden Gewässer in einem Vertrag vom 24. Dezember 1820. Diese Regulierung erfolgte nach einer Karte, die schon 1817 angefertigt worden war. Vom Walserberg flussabwärts wurden an beiden Ufern „Grenzrichtungssteine“ aufgestellt, die sich auf österreichischem bzw. bayerischem Grund genau gegenüber standen und dieselbe Nummer tragen.  Mit beiden Steinen konnte die künftige Mitte des Flusses berechnet und der Fluss dementsprechend reguliert werden. Im Gegensatz zu sonstigen Grenzsteinen tragen sie nur auf einer, der dem Fluss zugewandten Seite, eine Beschriftung mit der jeweiligen Staatsbezeichnung.  
Siehe auch: [[Nasse Grenze (Weißbach)]]


== Literatur ==
== Literatur ==
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