Nasse Grenze (Saalach): Unterschied zwischen den Versionen

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Durch den Münchner Vertrag fiel das Land Salzburg am 1. Mai 1816 an Österreich  – allerdings nicht zur Gänze: Mit den Gerichten Waging, Tittmoning, Laufen und Teisendorf auf der linken Seite von Salzach und Saalach blieb das Gebiet des heutigen [[Rupertiwinkel]]s bei Bayern.  
Durch den Münchner Vertrag fiel das Land Salzburg am 1. Mai 1816 an Österreich  – allerdings nicht zur Gänze: Mit den Gerichten Waging, Tittmoning, Laufen und Teisendorf auf der linken Seite von Salzach und Saalach blieb das Gebiet des heutigen [[Rupertiwinkel]]s bei Bayern.  
Die Flüsse Saalach und Salzach wurden dabei zu Grenzflüssen.  Die Nasse Grenze verlief in der Flussmitte, welche sich in der Natur jedoch meist nicht feststellen ließ. Die Flüsse mit ihren zahlreichen Nebenarmen veränderten bei jedem Hochwasser, wie etwa bei der jährlichen Schneeschmelze, ihren Lauf. Daher vereinbarten Bayern und Österreich die Regulierung und Begradigung der beiden Gewässer in einem Vertrag vom 24. Dezember 1820. Diese Regulierung erfolgte nach einer Karte, die schon 1817 angefertigt worden war. Vom Walserberg flussabwärts wurden an beiden Ufern „Grenzrichtungssteine“ aufgestellt, die sich auf österreichischem bzw. bayerischem Grund genau gegenüber standen und dieselbe Nummer tragen.  Mit beiden Steinen konnte die künftige Mitte des Flusses berechnet und der Fluss dementsprechend reguliert werden. Im Gegensatz zu sonstigen Grenzsteinen tragen sie nur auf einer, der dem Fluss zugewandten Seite, eine Beschriftung mit der jeweiligen Staatsbezeichnung.  
Die Flüsse Saalach und Salzach wurden dabei zu Grenzflüssen.  Die Nasse Grenze verlief in der Flussmitte, welche sich in der Natur jedoch meist nicht feststellen ließ. Die Flüsse mit ihren zahlreichen Nebenarmen veränderten bei jedem Hochwasser, wie etwa bei der jährlichen Schneeschmelze, ihren Lauf. Daher vereinbarten Bayern und Österreich die Regulierung und Begradigung der beiden Gewässer in einem Vertrag vom 24. Dezember 1820. Diese Regulierung erfolgte nach einer Karte, die schon 1817 angefertigt worden war. Vom Walserberg flussabwärts wurden an beiden Ufern „Grenzrichtungssteine“ aufgestellt, die sich auf österreichischem bzw. bayerischem Grund genau gegenüber standen und dieselbe Nummer tragen.  Mit beiden Steinen konnte die künftige Mitte des Flusses berechnet und der Fluss dementsprechend reguliert werden. Im Gegensatz zu sonstigen Grenzsteinen tragen sie nur auf einer, der dem Fluss zugewandten Seite, eine Beschriftung mit der jeweiligen Staatsbezeichnung.  
Die Initialen K.B.G. stehen dabei für Königlich Bayerisches Gebiet, K.K.Ö.G. für Kaiserlich Königlich Österreichisches Gebiet.


Obwohl die Grenzrichtungssteine  ihre Funktion bereits verloren hatten, wurden sie von der Gemischt österreichisch-bayerischen Grenzkommission (GöbGK) 1956 überprüft. Später ersetzte man sogar vier zerstörte oder nicht mehr auffindbare Steine durch neue. Dazu gehört auch der verschwundene Stein K.B.G. 1, der östlich von Piding an der Bahntrasse stand und 1959 durch einen neuen an anderer Stelle, näher am Fluss, ersetzt wurde. Durch das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wurde in den Jahren 2012/2013 eine Bestandsaufnahme und Renovierung der historischen Grenzrichtungssteine durchgeführt.
Siehe auch: [[Nasse Grenze (Weißbach)]] und [[Spitz am Hallthurm]]
Siehe auch: [[Nasse Grenze (Weißbach)]] und [[Spitz am Hallthurm]]