Pinzgau

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Die Grafschaft im Oberpinzgau (Mittersill) war im 12. Jh. an die Herren von Lechsgemünd verliehen, die Grafschaft im Unterpinzgau an die Grafen von Plain. Der Salzburger Erzbischof Eberhard II. konnte die beiden Grafschaften 1228 erwerben. Der Unterpinzgau blieb weiterhin an die Plainer verlehnt. Als Luitold von Plain 1249 starb, zog Erzbischof Philipp die Grafschaftsrechte ein. Durch den Erlass einer eigenen Salzburger Landesordnung im Jahre 1328 löste Erzbischof Friedrich III. sein Territorium vom Herzogtum Bayern. Zum ersten Mal sprach Erzbischof Heinrich von Pirnbrunn 1342 in einer Urkunde von seinem „Land“. Um 1800 erscheint die Bezeichnung „Mitterpinzgau“ für den nördlichen Teil des Gebietes.

Von enormer Bedeutung für die Reichenhaller Saline waren die im Pinzgau gelegenen Bayerischen Saalforste.

Literatur

Heinz Dopsch, Hans Spatzenegger: Geschichte Salzburgs, Band I/1, Salzburg 1999, S. 341-346

Bearbeitung: Andreas Hirsch